Betriebsbedingte Kündigung, Abfindung und Alg I

  • Das Arbeitsamt sagt dass es in dieser Konstellation kein Problem ist und die Abfindung nicht mit dem ALG I verrechnet wird bzw. es keine Sperre gibt.

    Gruss Dacoco

  • Ich glaube mal gelesen zu haben, dass es keine Pflicht des AN gibt, Rechtsmittel gegen eine Kündigung zu ergreifen. Daher gibt es keine Pflichtverletzung und dürfte es auch keine Probleme mit dem ALG I geben.


    Es darf gerne mal gesucht werden nach Kündigungsschutzklage (diverse Varianten ausprobieren) und ALG I.

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