Hi,
damit das hier keine Rechtsberatung wird mal ein fiktiver Fall:
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine betriebsbedingte Kündigung ausstellt, anschließend bei Bekundung dass eine Klage angestrebt wird von sich aus eine Abfindung anbietet (im Gegenzug soll dafür nicht geklagt werden), welche Probleme könnte der Arbeitnehmer dann mit dem Alg I bekommen?
Ist es möglich, dass die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmer aufgrund der sozusagen im "gegenseitigen Einverständnis" erfolgten Kündigung die Zahlung des Alg I für die ersten 3 Monate verweigert?
Wie kann ein Arbeitnehmer in dieser Situation gewährleisten, dass dies nicht passiert? Gibt es bestimmte Formulierungen, welche so eine Sperre sicher verhindern können?
Grüße
Daniel