Hallo ich würde geren eine Homepage erstellen und meine frage darf man den namen von geschützten marken verwenden in diesem form ? z.b.http://www.siemens-apps.de ?? oder http://www.samsung-apps.de etc? oder gehts nicht
Homepage Name z.b Siemens-app.de erlaubt?
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Meiner laienhaften Meinung nach würdest du mit solchen Domains eindeutig gegen das Markenrecht verstoßen.
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In deinen Domains darf KEIN Markenname auftauchen an dem du nicht ohnehin die Rechte inne hast, sonst ist eine Abmahnung nahezu vorprogrammiert.
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schade dachte mir schon welche möglichkeiten bestehen noch um den namen zu verwenden zu dürfen ? http://www.siemensapps.de das musste gehen oder nicht ?
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nein
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aber mit so einem namen würde es gehen wie es jemand schon gemacht hat
http://www.my-n95.desorry soll keine werbung sein
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nur weil das irgendwer macht, heisst das nicht, dass keine probleme entstehen können.
generell sind die finger von sowas zu lassen, wenn man nur im entferntesten in den geschäftsbereich des markeninhabers kommt.
wenn deine blumentopf-firma "siemensblumentöpfe" heisst und du blumentöpfe anbietest, könnte die sache anders aussehen. aber selbst da würde ich bei einer so bekannten firma wie siemens die finger von lassen.
keine rechtsberatung. genaue infos bitte beim rechtsanwalt einholen.
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alles klar trotzdem danke für die Infos
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Wie bereits geschrieben, sollten Markennamen nicht für Domain Namen verwendet werden, wenn man nicht die entsprechenden Markenrechte besitzt. Vor allem bei deutschen Markennamen und .de Domains kommt es sehr häufig zu Abmahnungen, die sehr teuer werden können.
Interessant ist, das z.B. die beiden Domains paypalsucks.com (registriert am 14.11.2000) und nopaypal.com (registriert am 07.12.2001) auch weiterhin online sind, obwohl die Domain-Inhaber bereits am 28.05.2002 von PayPal ein Schreiben wegen Trademark Infringement erhalten haben, welches offensichtlich ignoriert wurde
http://www.chillingeffects.org…n/notice.cgi?NoticeID=309
Andy
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DAS wären Fälle, in denen eine Markennutzung zulässig wäre:
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.htmlAber sei Dir sicher, dass die außergerichtliche Abmahnung die Regelung da oben eher etwas enger auslegen wird.
ICH würde es nicht wagen.
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