Bafög und Privatvermögen

  • Wollte mal in die Runde fragen, ob es hier paar Schüler/Studenten gibt die sich mit dem Privatvermögen auskennen.


    Ich weiß, dass man höchstens 5200€ besitzen darf, sonst wird es angerechnet.


    Ich übersteige den Betrag. Jetzt wollte ich fragen, wie es mit Besorgnungen aussieht.


    Bei mir steht eine Notebook Anschaffung und Möbelkauf an. Wenn ich jetzt das alles kaufe, und ich unter dem Beitrag bei Antragsstellung bin, muss ich dann die Rechnungen beifügen? Weil das wird doch später vom Finanzministerium überprüft?


    Und noch was aus interesse: Was wäre, wenn ich einfach so viel Geld abhebe, dass ich unter dem 5200€ liege?Wie können die das überprüfen?

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Aha, ok.


    Bitte glaubt nicht das ich mir das Bafög erschleichen will. Ich liege nicht so dolle über der Grenze. Wenn ich jetzt mir ein Notebook kaufe, welches ich auch fürs Studium brauchen werde, geht das dann in Ordnung, oder sagen die das es zu knapp vor Antragsstellung ist?

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • hier sollte wohl mal etwas licht ins dunkel gebracht werden!


    Es gibt mehrere Kriterien, unter denen man Bafög bekommt.
    Zum ersten wird das Einkommen deiner Unterhaltsverpflichteten (in der Regel Eltern) herangezogen. Entweder vom Vorjahr oder noch ein Jahr davor, das weiß ich nicht genau.
    Je nachdem wieviel das ist und inwieweit du noch anrechenbare Geschwister hast, bekommst du Bafög.
    Es wird aber außerdem dein eigenes Vermögen angerechnet, wobei du einen Freibetrag von 5200€ hast. D.h., du bekommst bei einem Vermögen von >5200€ solange kein Bafög, bis du rechnerisch unter dem Freibetrag bist. Es wird also dein vom Elterneinkommen errechneter Anspruch jeden Monat von deinem tatsächlichen Vermögen abgezogen, bis du unter den 5200€ bist und ab dann bekommst du deinen Anspruch.
    Natürlich kannst du all deine Besorgungen machen, das ist sogar klug, wenn du die Sachen eh brauchst. Das überschüssige Geld aber einfach woanders auf die Seite legen, ist illegal.
    Wenn du Geld aber bar abhebst, wer soll dir nachweisen, was damit passiert ist?
    Achja, das Finanzministerium prüft da gar nichts, höchstens das Bafögamt selber. Die können deine Konten einsehen. Was da nicht drauf ist, können sie aber nicht sehen ;)

  • Also, schaffen wir mal Klarheit:


    Die 5200€ beziehen sich nicht nur auf Geldvermögen, sondern ansich auch auf Sachgüter, also z.B. Auto. Und zwar eigenes Vermögen. Das VERMÖGEN der Eltern zählt NICHT, sondern nur deren EINKOMMEN aus dem vorletzten Kalendarjahr (etz 2007, außer es ist 2009 geringer, dann zählt natürlich 2009).
    Man darf 5200€ haben, das wurde bereits gesagt; wenn du nicht viel darüberliegst, kauf dir das Netbook und gut ist.
    Einmalig einen größeren Betrag abheben würde ich nicht, die kriegen das raus, und zwar über die jährlichen Zinsen. Bei mir wusste das Bafög-Amt sogar dass ich ein Konto in Polen hatte, wo nix drauf war... fragt mich nicht woher, aber sie kriegens raus, was ich persönlich auch sehr gut finde!


    Das "Problem" wenn du knapp an der Grenze bist, ist ja dass du diese dann andauernd wieder überschreitest (z.B. sobald wieder das moantliche Bafög draufkommt) und du hoffentlich kein weiteres "Vermögen" i.S.d. Bafögs besitzt. Mein Roller (mittlerweile 7 Jahre alt oder so) wurde explizit nicht gezählt, da der Wert einfach in den Augen meiner Sachbearbeiterin zu gering war, bzw ein Roller kein Luxus- / Vermögensgut ist in ihren Augen.


    Geldausgeben für Möbel und Netbook wird dir seitens des Bafög-Amtes keiner verübeln, ausser du schaffst es darüber einen "großen Geldbetrag" zu waschen. (kann mir z.B. vorstellen dass die bei Möbeln und Computerhardware für 5000 Euro schon stutzig werden, wenn danach immernoch 4500€ Vermögen dasind).
    Es zählt ja das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bzw im Laufe des BWZ. Bafög-Sachbearbeiter sind zwar nicht immer die absolut nettesten Menschen auf der Welt, aber ganz gefühlskalt, gleichgültig und weltfremd (Bafög = Studium = Auszug = Möbel) dann auch wieder nicht...


    Viel Erfolg bei der Antragstellung! Is zu Beginn ein kleiner Kampf da durchzublicken, aber meistens lohnt es sich!

  • Zitat

    Original geschrieben von erazor85
    Achja, das Finanzministerium prüft da gar nichts, höchstens das Bafögamt selber. Die können deine Konten einsehen. Was da nicht drauf ist, können sie aber nicht sehen ;)


    Sie fragen definitiv nach, ob beim FA ein Freistellungsauftrag vorliegt, so kommen sie auch schnell auf die Konten.

  • Danke für die Antworten!


    Ich werde wohl nicht den vollen Beitrag erhalten, das ist schon sicher. Hab vergessen, dass verwandte über meinen Namen noch Sparbücher laufen habe.


    Habs mir mal ausgerechnet beim Bafög Rechner, werde knapp 200€ bekommen, wenn ich mir ein anständiges Notebook kaufe, ansonsten noch viel weniger.


    Naja, man soll dankbar sein, dass man überhaupt etwas bekommt

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Sind ja nur 50% geschenkt, der Rest ist nichts als ein Darlehn. Mir geht es momentan ähnlich, für jeden Euro den ich mehr verdiene, wird mir 1 Euro Bafög abgezogen, aber hey, dafür hab ich 50 Cent weniger Schulden pro Euro ;)


    Anschaffungen fürs Studium kannst du sinnvoll rechtfertigen und damit dein Vermögen (im gewissen Rahmen) mindern. Den Picasso und Monet fürs Zimmer wird man dagegen nur schwer begründen können :D


    Achja, es empfiehlt sich den Befög Bescheid exakt nachzurechnen, ich sammele inzwischen den 17. (ja kein Witz) falschen Bescheid meines Studiums :rolleyes:

  • "Die 5200€ beziehen sich nicht nur auf Geldvermögen, sondern ansich auch auf Sachgüter, also z.B. Auto. "
    das stimmt so nicht.
    wer "angemessene" gegenstände besitzt, darf auch ein auto oder einen fernseher oder sonstwas haben.
    ein hochpreisferrari müsste aber vermutlich angegeben werden (ebenso wie bspw. extrem teurer schmuck), dafür gibts auf dem antrag ein feld mit "anderes". es wird explizit darauf verwiesen, dass nur luxusgüter derart angerechnet werden.
    (die sache der nachprüfbarkeit ist eine ganz andere, aber das lasse ich jetzt mal außer acht.)


    auch dass man kein bafög erhält, bis man unter 5,2t liegt, stimmt nicht.
    wer bspw. tausend euro zu viel, also 6,2t, hat, dem wird für den bewilligungszeitraum von 12 monaten jeden monat ein zwölftel dieser tausend euro abgezogen. es gibt nicht erst 3 monate nix und dann den vollen betrag.

  • Bei mir wurde ein Kontoauszug vom Antragsdatum gefordert. Wenn du dir einen Laptop kaufst udn im nächsten Monat Bafög beantragst, solltest du wohl keine Probleme bekommen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!