Geld-zurück-Garantie im Dienstleistungsbereich

  • Hallo Ihr lieben,


    ich denke im Moment über eine Geld-zurück-Garantie für eine Dienstleistung nach.


    Im Unternehmen sind die Mitarbeiter nicht voll ausgelastet. Trotzdem erwirtschaftet es Gewinne.


    Nun ist die Überlegung dass man potentiellen Kunden anbietet. Wir machen den Job ein Jahr für Sie und wenn Sie nicht zufrieden sind erhalten Sie ohne Begründung Ihr Geld zurück.


    Der Gedanke dabei ist:
    - wir sind wirklich gut und müssen den Fall eigentlich nicht befürchten.
    - bei Kunden wo man merkt dass die es nur darauf anlegen ein Jahr kostenfrei bedient zu werden können wir natürlich auch eine Kündigung aussprechen.


    Wir überlegen nun 1. wie man das Kind am besten nennt.
    Geld-zurück-Garantie
    Geld-zurück-Versprechen
    Zufriedenheits-Garantie??!?!?!


    Hinsichtlich der Absicherung für den Kunden (er zahlt schließlich monatlich eine Vergütung) dachten wir an eine Bankbürgschaft oder eine art Pfandbrief.


    Oder wie kann man das für den Kunden so darstellen dass er nicht sagt "ja ja und nach einem Jahr sind sie dann pleite und ich bekomme mein Geld doch nicht zurück...


    Was meint Ihr zu der Idee!

  • Re: Geld-zurück-Garantie im Dienstleistungsbereich


    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    ...er zahlt schließlich monatlich eine Vergütung


    Oder wie kann man das für den Kunden so darstellen dass er nicht sagt "ja ja und nach einem Jahr sind sie dann pleite und ich bekomme mein Geld doch nicht zurück...


    Zahlt er denn einmal jährlich im Vorraus oder monatlich?
    Zufriedenheits Garantie klingt ja schonmal nicht übel.

  • Re: Geld-zurück-Garantie im Dienstleistungsbereich


    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    Wir überlegen nun 1. wie man das Kind am besten nennt.
    Geld-zurück-Garantie
    Geld-zurück-Versprechen
    Zufriedenheits-Garantie??!?!?!



    Da du offenbar ehrlich Geld verdienen willst, klingt für mich "Geld-zurück-Garantie" am seriösesten. ;)



    Die zwei anderen Formulierungen lassen schon juristische Fallstricke erahnen, die eher potenzielle Kunden abschrecken ala "schon wieder Kleingedrucktes".




    Viel Erfolg :top:

  • die Zahlung erfolgt monatlich als Abschlag auf den Jahresgesamtbetrag.
    Der Jahresbetrag beläuft sich auf ca. 2.000 bis 5.000 € pro Kunde.


    Wir werden den Rahmen mit einem Rechtsanwalt und einer Werbeagentur besprechen. Ich mochte mir nur für diese Gespräche vorbereiten.


    Ich habe überlegt eine Art Bankbürgschaft anzubieten. Die kann der Kunde dann in Anspruch nehmen wenn ich nicht zahlen sollte. Die sollen die Sicherheit haben auch ihr Geld (ohne wenn und aber) zu bekommen.


    Oder wie würdet Ihr das Regeln? Alternativ wäre ein Notarkonto aber dann kann man mit dem Geld nicht arbeiten (was aber auch nicht notwendig wäre).


    Danke für die Tipps bis hier....

  • Wenn es dir tatsächlich "egal" ist, wenn von einem Kunden mal keine Kohle kommt, soll er doch einfach erst nach Ende des Jahres bezahlen. Wenn er mit deiner Lesitung zufrieden war (und nicht selbst insolvernt ist), wird er dich vermutlich auch bezahlen.
    Das würde auch weitere Formulierungen zulassen wie z. B. "Sie bezahlen nur, wenn Sie zufrieden sind."
    Problem hierbei (kann ich nicht einschätzen, da ich die Begleitumstände nicht kenne)
    Möglicherweise kann der eine oder andere Kunde die Kohle nicht aufbringen (keine Ahnung wie solvent dein potenziellen Kunden sind)
    Möglicherweise möchten dann Bestandskunde ähnliche Zahlungsziele


    Davon ab, wenn der potenzielle Neukunde davon ausgeht, deine Firma könnte in einem Jahr pleite sein, wird er vermutlich ohnehin nicht mit dir zusammen arbeiten.

  • Ich kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Dingen eher wenig aus. Aber was spräche dagegen das Geld dann jeweils monatlich zurückzugeben? Oder Zahlungen aussetzen zu lassen?
    "Sie waren im Mai nicht zufrieden mit uns? Dann zahlen Sie im Juni nichts!"
    Wenn der Kunde im Juni wieder nicht zufrieden ist, beendet ihr das Geschäftsverhältnis. So hat der Kunde nur geringe Vorleistungen und ihr arbeitet nicht im schlimmsten Fall 1 Jahr für nichts.

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