ZitatOriginal geschrieben von shv
Diese Aktion war mir zu vage, so dass ich nicht daran teilgenommen habe. Wenn die Gutschrift rein mit Gesprächsgebühren verrechnet wird, ist das nichts. Das hatte ich vor Jahren mal und das Restguthaben bei Vertragsende wurde dabei nicht ausgezahlt. Wenn das Guthaben auf dem Kundenkonto auch mit Grundgebühren verrechnet werden könnte, ist das OK, da planbar, wann das Guthaben verbracht wird, wenn man z.B. einen o2 DSL Anschluss hat.
Ich drücke allen die Daumen, dass verbleibende Gesprächsguthaben bei Kündigung durch o2 ausgezahlt werden.
Leider gab es keine eindeutige und belastbare Aussage von handygockel zu diesem Thema.
Handygockel hat sich ja bei der Händlerhotline erkundigt, ich hoffe noch er hat Datum und den Namen notiert. Darauf kann man sich ja berufen...
Das ist ja superspannend !