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  • Zitat

    Original geschrieben von shv
    Diese Aktion war mir zu vage, so dass ich nicht daran teilgenommen habe. Wenn die Gutschrift rein mit Gesprächsgebühren verrechnet wird, ist das nichts. Das hatte ich vor Jahren mal und das Restguthaben bei Vertragsende wurde dabei nicht ausgezahlt. Wenn das Guthaben auf dem Kundenkonto auch mit Grundgebühren verrechnet werden könnte, ist das OK, da planbar, wann das Guthaben verbracht wird, wenn man z.B. einen o2 DSL Anschluss hat.


    Ich drücke allen die Daumen, dass verbleibende Gesprächsguthaben bei Kündigung durch o2 ausgezahlt werden.


    Leider gab es keine eindeutige und belastbare Aussage von handygockel zu diesem Thema.



    Handygockel hat sich ja bei der Händlerhotline erkundigt, ich hoffe noch er hat Datum und den Namen notiert. Darauf kann man sich ja berufen...


    Das ist ja superspannend !

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von happyhypo
    Handygockel hat sich ja bei der Händlerhotline erkundigt, ich hoffe noch er hat Datum und den Namen notiert. Darauf kann man sich ja berufen...


    Das ist ja superspannend !


    Nur nichts 100%-iges wurde hier nicht geschrieben, immer nur....klar, was sollte O2 denn sonst mit dem Guthaben machen, als auszahlen.
    Ein anderer Anbieter hatte aber die gleiche Aussage getroffen, dass das Guthaben ganz sicherlich ausgezahlt werden würde, warum auch nicht...?


    Lassen wir uns (hoffentlich positiv) überraschen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Soner30
    Heute kam die Rechnung von 02 obwohl ich die Sim-Karten noch nicht mal erhalten habe!


    Frage:
    Wie kann O² eine Rechnung schicken, obwohl noch keine Leistung erbracht wurde.
    :confused: :rolleyes:


    Gruß Hope0815 :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Frage:
    Wie kann O² eine Rechnung schicken, obwohl noch keine Leistung erbracht wurde.
    :confused: :rolleyes:


    Gruß Hope0815 :)


    Die hier allseits erwähnten Anschlussgebühren...telefoniert wird er ja noch nicht haben ;) wenn er die Karten noch nicht mal hat...

  • Meine Frau rief gerade an (bin ja aktuell auf Reise) und teilte mit das O2 heute auch eine Rechnung über 100 Euro geschickt hat! ;)


    Ansonsten heute überwiese und inzwischen alles mit Handygockel geklärt. Freu mich auf die Wii! O2 kann allerdings ein echter Spaßverderber sein (die zweiten 4 Verträge)... ;)

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von thomytiger
    Die hier allseits erwähnten Anschlussgebühren...telefoniert wird er ja noch nicht haben ;) wenn er die Karten noch nicht mal hat...


    Nochmal zur Verständnis.
    Kann auch ein Denkfehler meinerseits sein.


    Mal angenommen die Simkarte besteht aus der Anschlußgebühr in höhe von 25€.
    Das sind fixe Kosten.
    Variable Kosten können ihm ja nocht nicht entstanden sein, weil er ja nicht die Simkarte hat.


    Aber O² kann für eine nicht erbrachte Leistung Geld verlangen.


    Ergo erst Simkarte und dann das Geld und nicht andersrum.


    Gruß Hope0815 :)

  • Zitat

    Original geschrieben von thomytiger
    Nur nichts 100%-iges wurde hier nicht geschrieben, immer nur....klar, was sollte O2 denn sonst mit dem Guthaben machen, als auszahlen.


    Nun, es gibt ja auch Verträge mit x-Minuten frei telefonieren im Monat. Diese Freiminuten verfallen bei Nichtnutzung. So ähnlich könnte ich mir das mit dem Gesprächsguthaben vorstellen. O2 kassiert 25 Euro als Anschlußgebühr und gibt im Gegenzug freiwillig 25 Euro Gesprächsguthaben. Die Frage ist nur, ob o2 dieses Guthaben bei Vertragsauflösung verfallen lassen kann, da dies eine freiwillige Leistung seitens o2 ist und die vertraglich vereinbarte und bezahlte Leistung - der Anschluß (Lieferung und Freischaltung der Karte) - wurde ja bereits erbracht. Gibt es überhaupt eine vertragliche Vereinbarung über 25 Euro Gesprächsguthaben? Wenn das der Fall wäre, wäre es ja auch kein Problem gewesen, zu regeln, was damit passiert, wenn der Vertrag einseitig gekündigt wird.


    Wir werden es sehen, wenn der erste seine Verträge gekündigt hat.

  • Die Erstattung der Anschlussgebühr seitens O² ist ja Bestandteil dieser Aktion und daher in meinen Augen keine Kulanzleistung sondern Vertragsbestandteil. Dazu hat uns Handygockel gesagt, dass ihm die Händlerhotline eine Auszahlung zugesagt hat. Damit ist das seitens twomobile.de auch eine feste Zusage, da auch sugerierte Leistungen ein Vertragsbestandteil sind.
    Daher mache ich mir da mal erst keine Sorgen!

    Zur Zeit in Nutzung:
    Nokia E71 dark grey
    Firmware: 200.21.118
    Prodc.: 0558785
    ------------------------------------

  • Hallo, hat jemand eine Ahnung von man noch einen Genion L für 7,99 von DEBITEL bekommen kann? mit der Auszahlung?

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