ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ulm2010
Hallo,
mein Frau arbeitet bei einem Anwalt.
Und 7 Tage Frist ist angemessen. Ich kann nicht Artikel verkaufen die ich nicht habe, wenn dann ist der Verkäufer verpflichtet darauf hin zu weisen.
Alles hat handygockel nicht gemacht, auch bekommt man keinerlei Antwort.
Dazu hat er mir noch per E-Mail bestätigt das die Konsole auf Lager ist.
Also ulm2010, du musst natürlich ein Brief aufsetzten, am Besten als Einschreiben mit Rückschein. Dann musst du eine angemessene Frist setzen. Ob 7 Tage angemessen sind, darüber läss es sich natürlich streiten. Nimm lieber 14 Tage :). Deine angebliche Frau, die beim Anwalt arbeitet, wird dich ja noch sicherlich richtig beraten....
Mann mann, was Leute hier für einen Aufstand machen!! Wegen einer PS3....