Schade, dass das Angebot doch einen Pferdefuß zu haben scheint...
Erstattung der Anschlußgebühren erfolgt auf das GESPRÄCHSguthabenkonto und wird nur mit Gesprächsgebühren verrechnet. Also erst einmal 75,- oder 100,- bezahlen um es dann irgendwann abzutelefonieren. Die Frage wäre, ob o2 noch bestehende Gesprächsguthaben bei Kündigung auszahlt. Wenn man die neuen Verträge auf die bestehende Kundennummer aktiviert, würde ein Gesprächsguthaben auch nach Kündigung bei den noch bestehenden Verträgen verbleiben...
Folglich wäre es wohl geschickter, die Verträge in jedem Fall auf einer neuen Kundennummer zu aktivieren, und bei Kündigung darauf zu hoffen, dass Gesprächsguthaben ausgezahlt werden.
Ist mir jetzt zuviel Hoffen und Bangen...
Vieleicht sollte man auf der Bestellung bei dem Satz "Die Anschlußgebühr erfolgt als Rechnungsgutschrift in Form von Gesprächsguthaben von O² auf Ihr Kundenkonto" hinzufügen "Bei Kündigung der Verträge werden Guthaben auf dem Kundenkonto ausgezahlt."