o2 My Handy (Onlinebestellung) Frage zum Widerruf / Retoure.

  • Letzte Woche habe ich mein Nokia N86 von o2 My Handy (Onlinebestellung) wieder zurück geschickt, vom Widerruf gebrauch gemacht, da es miserabel verarbeitet war. Heute habe ich von o2 eine SMS mit dem folgenden Inhalt bekommen.



    Zitat

    Sehr geehrter o2 Kunde, Ihr Handy ist wieder bei uns eingegangen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenbetreuung unter 08002121112 Ihr o2 Team.


    Diese Rufnummer kann ich bei o2 nicht zuordnen, kann jemand bestätigen das diese Rufnummer korrekt ist, und ob generell ein Rückruf meinerseits nötig ist.

  • Anrufen kostet doch nichts - wenn es nicht o2 sein sollte kannst Du ja auflegen (aber wer außer o2 sollte denn wissen, daß Du ein Handy zurückgeschickt hast?).

  • iPhone 4 myhand (2 x erhalten)


    Hallo,


    habe mein aktuelles iPhone 4 über einen myhandy Vertrag finanziert. Wie es das "Glück" so will, wurde natürlich unerwünscht wie auch immer eine zweite Bestellung ausgelöst, so dass ein 2. zusätzlicher myhandy Vertrag erstellt wurde, sowie ein 2. iPhone zur Auslieferung kam.


    Die 2. Lieferung habe ich gar nicht erst angenommen (Annahme verweigert), so wie es mir von der o2 Hotline am 31.10.10 empfohlen wurde. Laut Tracking ID befindet sich das Gerät immer noch bei Hermes irgendwo im Frankfurt (irgendwo da ist auch arvato ansässig), seit dem 09.11.10 hat es keine Aktualisierung mehr im Tracking gegeben.


    Da das Gerät "offiziell" noch nicht wieder bei o2 eingegangen ist, wurde "natürlich" heute prompt die erste Rate auch für den 2. Vertrag abgebucht.


    Ein erneuter Anruf bei der o2 Hotline bestätigte, dass o2 bekannt ist, dass die Annahme des iPhone verweigert wurde, trotzdem wurde zunächst abgebucht. Die durchaus bemühte Hotlinerin hat nunmehr eine "Fehleranzeige" ausgelöst und riet mir, zunächst nicht die Lastschrift zu widerrufen, es könnten noch bis zu vier Wochen dauern.


    Frage: Ist das eigentlich normal, dass dies so lange dauert? o2 ist die Tatsache bekannt, dass ich die Annahme verweigert habe, somit ist der my handy Vertrag nicht zustande gekommen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bucht o2 eigentlich ab?


    Verwirrte Grüße
    Scrooge

  • nunja eigentlich musst du die 2.rate natürlich nicht zahlen und könnntest sie zurückbuchen, würde ich aber nicht machen und tatsächlich abwarten

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • ... wie lange soll ich still halten? Spätestens bis zur nächsten Abbuchung müßte ich reagieren, oder?


    Bestätigt o2 eigentlich den Widerruf/Storno schriftlich? Oder kommt nur eine SMS?

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    würde mich 14Tage vor ablauf der 6wochen Rückbuchungsfrist hinwenden.


    Welche 6-Wochen-Frist?


    Gruß Marco

  • Willst du jetzt schlaubi-Schlumpf sein und erzählen das man auch nach 6Wochen noch zurückbuchen kann? :D
    Klar,kann man bei ungerechtfertigten Abbuchungen,


    dennoch sollten hier 6Wochen bis zu Entscheidung oder Klärung mehr als genug sein.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    dennoch sollten hier 6Wochen bis zu Entscheidung oder Klärung mehr als genug sein.


    Das war nicht die Frage, aber beim ächsten mal die **** halten wenn man keine Ahnung hat.


    Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Das war nicht die Frage, aber beim ächsten mal die **** halten wenn man keine Ahnung hat.


    Marco



    :rolleyes: soll ja wohl ein Witz sein, spar dir deine kindischen beleidigungn inkl. PN

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

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