ZitatOriginal geschrieben von marco5
aber beim ächsten mal die **** halten wenn man keine Ahnung hat.
Das ist übrigens auch besonders für Leute mit einem eklatanten Mangel an Umgangsformen ein ganz hervorragender Tipp.
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ZitatOriginal geschrieben von marco5
aber beim ächsten mal die **** halten wenn man keine Ahnung hat.
Das ist übrigens auch besonders für Leute mit einem eklatanten Mangel an Umgangsformen ein ganz hervorragender Tipp.
ZitatOriginal geschrieben von Christian
Das ist übrigens auch besonders für Leute mit einem eklatanten Mangel an Umgangsformen ein ganz hervorragender Tipp.
Danke für deine Mithilfe. :top:
Allerdings hatte ich nur reagiert als ich als Schlaubi-Schlumpf betitelt worden bin. Und das 6-Wochen-Märchen hält sich immer noch hartnäckig. :flop:
Also noch einmal, bei ungerechtfertigten Lastschriften, wie in diesem Fall, kann man die Lastschrift bis 3 Jahre rückwirkend zurückgeben.
Bei Lastschriften mit Einzugsermächtigung sind es bis 6 Wochen nach Rechnungs- bzw. Quartalsabschluss.
Marco
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