Kündigungsmöglichkeiten bei zwei Internetanschlüssen und einer Wohnung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Ferimade
    Hast du DSL mit normalen Festnetzanschluss bei der T-Com?


    Es wird ein Call&Surf sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Gibt nur 2 Möglichkeiten:


    a) Einer der beiden Anbieter kann bei der neuen Adresse keinen Zugang zur Verfügung stellen -> Kündigungsmöglichkeit...



    Selbst das geht nicht unbedingt, da das ja "selbstverschuldet" ist. In dem Fall läuft normalerweise der Vertrag weiter.

    Gruß Brigitte

  • Sind 1 & 1 und die T-Com tatsächlich so kompliziert?
    Bei Kabel Deutschland wird der Vertrag aufgelöst, sofern am neuen Wohnort bereits ein Anschluss vorhanden ist. Ist es bei den o.g. Anbietern tatsächlich anders? Falls nicht, würde ich, wenn 1 & 1 bevorzugt, diesen für die neue Wohnung weiternutzen und dann T-Com sagen, dass am neuen Wohnort bereits ein Anschluss (1 & 1) besteht.

  • knocker: Aber auch nur, wenn der bestehende Anschluß auch von KD ist. Wenn es ein anderer Anbieter ist, ist die Vertragsauflösung nicht möglich. So ist es auch bei T-Com. Wenn schon ein T-Com-Anschluß vorhanden ist, ist eine Vertragsauflösung möglich.

    Gruß Brigitte

  • Zitat

    Original geschrieben von zauberfee
    Selbst das geht nicht unbedingt, da das ja "selbstverschuldet" ist. In dem Fall läuft normalerweise der Vertrag weiter.


    Das ist mit Verlaub Unfug, wenn der Anbieter seine Leistung nicht mehr erbringen kann hat er auch kein Recht dafür Geld zu verlangen. (Auch wenn die Anbieter gern was anderes erzählen).


    Wer umziehen will oder muss und am neuen Wohnort nicht vom alten Anbieter versorgt werden kann kommt immer aus dem Vertrag (auch wenn man ggf. hartnäckig sein muss).

  • Eher ist deine Aussage Unfug. Der Anbieter würde die Leistung erbringen, aber der Vertragsinhaber macht dies unmöglich. Warum also soll der Anbieter dann den Vertrag lösen? Etwas anderes ist es, wenn am bestehenden Ort plötzlich keine Leistungserbringung mehr möglich ist.


    Wenn ich umziehe und am neuen Ort keinen Handyempfang mehr habe, kann ich auch meinen Mobilfunkvertrag nicht auflösen (höchstens der Anbieter ist Kulant).

    Gruß Brigitte

  • Zitat

    Original geschrieben von zauberfee
    Eher ist deine Aussage Unfug. Der Anbieter würde die Leistung erbringen, aber der Vertragsinhaber macht dies unmöglich. Warum also soll der Anbieter dann den Vertrag lösen? Etwas anderes ist es, wenn am bestehenden Ort plötzlich keine Leistungserbringung mehr möglich ist.


    Wenn ein Kunde zu seiner Freundin zieht und dort bereits DSL vorhanden ist, er selbst nicht im Mietvertrag steht, dann wird aus Kulanz sein Vertrag bei vermutlich jedem Anbieter aufgelöst, da eine Leistungserbringung nicht möglich ist.


    Habe ich schon für einige Freunde durchgeführt, selbst bei Versatel! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von zauberfee
    Der Anbieter würde die Leistung erbringen, aber der Vertragsinhaber macht dies unmöglich.


    Wenn ich umziehe und am neuen Ort keinen Handyempfang mehr habe, kann ich auch meinen Mobilfunkvertrag nicht auflösen (höchstens der Anbieter ist Kulant).


    Handy ist was ganz anderes, da Du evtl. nicht zu Hause Handy-Empfang hast, aber grds. das Gerät ja mobil ist und damit eben auch Empfang und Leistung des Anbieters da ist.


    Was das Thema DSL angeht gibt es dazu auch entsprechende Urteile so z.B. hier:
    http://www.telespiegel.de/news…2-urteil-dsl-vertrag.html


    Ergebnis: Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann hat der Kunde ein Kündigungsrecht.


    Natürlich erzählen die Anbieter erstmal was anderes oder tun so als wäre das Kulanz, ändert aber nichts an der Rechtslage bzw. Auslegung. Von daher lieber vorher etwas genauer informieren gell?

  • Dann lies doch nochmal das Eingangsposting: DSL ist grundsätzlich verfügbar. Es könnte sogar - wenn noch ein Port frei ist - ein zweiter Anschluß geschalten werden. Also auch - außer auf Kulanz - keine außerordentliche Kündigung möglich.


    Wenn kein DSL am neuen Wohnort möglich ist, muss aber ein Teil der HW-Subventionierung zurückbezahlt werden.


    http://www.frag-einen-anwalt.d…pic_id=31835&rechtcheck=2
    http://www.123recht.net/aus-Te…on-Wohnung-__f110178.html

    Gruß Brigitte

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