Hola,
ich habe gerade ein kleines Problem mit meinem Auftraggeber in der Schweiz.
Mein Anwalt ist seit gestern im Urlaub und mein Steuerberater weiß leider keine Antwort.
Ich will keine Rechtsberatung, sondern brauche nur ein paar Infos. Hier gibts bestimmt den Einen oder Anderen, der in der Buchhaltung arbeitet und mir evtl. was dazu schreiben kann.
Zuerst geht es mir um den Begriff Zahlungsziel. Laut BGB reicht es bei einer Privatperson, wenn die Zahlung am Ende der Frist in Auftrag gegeben wurde.
Der Europäische Gerichtshof definiert das Ganze bei Unternehmen etwas anders und sagt, dass der Zahlungseingang am letzten Tag des Zahlungszieles erfolgen muss. Soweit, so gut. Da aber die Schweiz nicht in der EU ist, wie ist dann hier die Sachlage? Oder wie handhaben die Schweizer das?
Des Weiteren habe ich bei der Rechnungstellung vergessen die SWIFT und IBAN mit anzugeben, aber die Rechnung wurde dennoch akzeptiert.
Frage nun: gilt das Zahlungsziel dennoch, obwohl die SWIFT gefehlt hat? Der Kunde hat die Rechnung so akzeptiert oder kann sich der Kunde nun rausreden? Habe meinen Fehler bemerkt und dem Kunden die Daten 2 Tage vor Ablauf des Zahlungsziels mitgeteilt.
Den Auftraggeber anzurufen wäre eine Möglichkeit, allerdings ist die Beziehung zu diesem schon angespannt, da dieser sich an keine Vereinbarung gehalten hat und sehr unzuverlässig ist.
Vielen Dank im Voraus!
brasax