Folgender Sachverhalt:
Ich habe am 13. August einen Handyvertrag mit Handy abgeschlossen, für das Handy dementsprechend weniger bezahlt (auf der Rechnung steht allerdings auch im Kleingedruckten der Preis ohne Vertrag).
Sachverhalt:
am 19. August Handy erhalten, Verarbeitungsmängel -> zurückgeschickt, ausgetauscht
am 08. September Austausch erhalten, noch schlimmere Verarbeitungsmängel (hätte ich mal das erste behalten, danke Nokia...) -> eMail Kontakt. Lieferant hätte Handy nicht mehr vorrätig, ich solle zum NSC gehen. Vielleicht eine schlaue Möglichkeit, jedoch erwarte ich für einen nicht so unhappigen Neupreis dass das Ding direkt funktioniert und bei dem Modell ist echt so ziemlich alles schief was schief sein kann.
Handyvertrag will ich behalten, Handy (nur ausgepackt, unbenutzt) aber jetzt zurückschicken. Hab ich da irgendein Recht drauf (Widerruf, FAG oder weil es Mängel hat?)? Würde ich dann den Preis ohne Vertrag erhalten oder nur den tatsächlich von mir bezahlten? Will jetzt im eMail Verkehr eigentlich nichts fordern worauf ich keinen Anspruch habe, aber will genauso wenig nochmal ewige Zeit warten bis mein Händler bzw. das NSC das Ding (wenn überhaupt) austauscht...
Dank im Voraus.