ZitatOriginal geschrieben von javaman
Soll ich mal zitieren aus den Verträgen der zweiten Generation:
Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Das weiß ich, dennoch wird IM bisher nicht gesperrt, obwohl es technisch sehr einfach wäre. Es leuchtet auch ein warum. Erst einmal muss man einen Kundenstamm gewinnen bevor man diesen abzocken kann.
Zitat
Und welche allgemein zugängliche Funktion? Was ist eine allgemein zugängliche Funktion? Vertragsbestandteil bei neuen Verträgen ist ja gerade die Klausel, dass Tethering nicht erlaubt ist.
Bei den alten Verträgen gibt es diese Klausel aber nicht. Wie rechtfertigst Du dass Tethering dennoch nicht erlaubt ist? Zumal sehr auffällig ist, dass man Tethering nicht per Option buchen kann, denn dann könnte man nicht mehr behaupten es sei nicht Bestandteil des Vertrages gewesen.
ZitatEs gibt ja bei den Verträgen der ersten Generation auch weiterhin keine Einschränkungen. Du kannst jederzeit irgendein Mobiltelefon nehmen und Tethering nutzen.
Also entweder bist Du ein Lügner, oder das iPHONE ist neuerdings kein Mobiltelefon.
ZitatWo wird aber im Vertrag zugesichert, dass man das Tethering mit dem iPhone nutzen kann.....
Wo steht dass es nicht Bestandteil des Vertrages ist? Tethering ist seit vielen Jahren Stand der Technik, fast jedes Mobiltelefon kann das. Da kann der Kunde davon ausgehen, dass er es nutzen kann, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Nach Deiner Definition wäre es auch nicht Bestandteil des Vertrages Omi anrufen zu können, denn das steht auch nicht explizit in den AGB. Also kann T-Mobile zukünftig auch für Oma-Anrufe des Enkels extra kassieren?
Zitatvor allem da es zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages sowieso nicht möglich war diese Funktion mit dem iPhone zu nutzen.
Wie Du selbst schreibst, ist es aber mit allen anderen Mobiltelefonen möglich. Es gibt keine Rechtfertigung iPhone-Nutzer nachträglich abzuzocken oder auch nur anders zu behandeln.