1) Jedes Billig-Handy kann man an den Rechner anschließen und darüber ins Netz gehen. Seit vielen Jahren. Mit dem iPhone ging es endlich auch. Nun aber nicht mehr, auch nicht mit freien Geräten. Damit kann jedes Billighandy mehr als das iPhone. Neu ist Funktion also nicht, sie ist schlicht Stand der Technik.
2) Schwachsinnsargument. T-Mobile nutzt als einziger Anbieter eine technische Sperre um nochmals 20 Euro extra zu kassieren. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das bereits bezahlte Datenvolumen darf man nicht so nutzen wie man möchte. Das ist als wenn Dir der Aldi vorschreibt wie viel eigenes Klopapier Du pro Schiss aufbrauchen darfst.
3) Schwachsinnsargument. Eine Zweitkarte und Zweithardware verursacht zusätzliche Kosten. Wie wer was wann und wo nutzt, sollte jedem selbst überlassen bleiben.
Iphone OS 3.1 und Tethering Probleme
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Die gearschten sind wir mit freiem iphone ohne lock.
Bei O2 ist das Tethern erlaubt, aber seit 3.1 wird es ja gesperrt somit verzichte ich gerne auf 3.1 bis.
Hoffe aber natürlich das sich da eine Lösung finden lässt, denn die neueste fw wollte ich dann doch haben!
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Mach es so wie ich: Jailbreaken und dann mit PDAnet über WLAN tethern.
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Zitat
Original geschrieben von MenloPark
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2) D.h. denjenigen, denen eine Datenübertragung mit dem Laptop wirklich wichtig war, haben sich eine Stick oder eine UMTS Datenkarte gekauft. Und dass war imm Zusammenhang mit dem Complete 1 schon eine klasse und vor allem kostengünstige Lösung (wenn mann den Mobilfunkmarkt in D mal zugrunde legt)Ich nutze Snow Leopard, es gibt derzeit keine Treiber für UMTS-Sticks!
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Zitat
Original geschrieben von laudanum
Ich nutze Snow Leopard, es gibt derzeit keine Treiber für UMTS-Sticks!Ich nutze auch SL und mein Web'n'Walk Stick IV funktioniert problemlos...
Was nichts daran ändert, dass das Verhalten von T-Mobile für den A**** ist.
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Zitat
Original geschrieben von heinsch
Ich nutze auch SL und mein Web'n'Walk Stick IV funktioniert problemlos...Was nichts daran ändert, dass das Verhalten von T-Mobile für den A**** ist.
Sorry für OT:
Problemlos? Ehrlich?
Laut Macuser.de wäre das nicht möglich.
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Zitat
Original geschrieben von Affenfreund
Das ist als wenn Dir der Aldi vorschreibt wie viel eigenes Klopapier Du pro Schiss aufbrauchen darfst.In Deutschland gibt es immer noch die freie Gestaltung von Verträgen. T-Mobile darf in seinen Verträgen die Bedingungen für die Nutzung des Datenvolumens so gestalten, dass das Volumen nur mit dem iPhone nutzbar ist.
Daneben ist es nicht nur T-Mobile. Es gibt auch andere Provider in Deutschland wo es untersagt ist, dass Datenvolumen von bestimmten Angeboten mit einem anderen Zugangsgerät zu nutzen. Die "Freiheit" des Kundens ist es solche Angebote nicht anzunehmen.Der Knackpunkt ist aber die Gestaltung der Verträge der ersten Complete Generation wo T-Mobile zur Nutzung des Datenvolumens keine derartigen Einschränkungen gemacht hat. Die Frage ist nun ob dies auch impliziert, dass dieser Zugang nun auch mit dem iPhone möglich sein muss oder nicht.
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Zitat
Original geschrieben von javaman
In Deutschland gibt es immer noch die freie Gestaltung von Verträgen. T-Mobile darf in seinen Verträgen die Bedingungen für die Nutzung des Datenvolumens so gestalten, dass das Volumen nur mit dem iPhone nutzbar ist.
Daneben ist es nicht nur T-Mobile. Es gibt auch andere Provider in Deutschland wo es untersagt ist, dass Datenvolumen von bestimmten Angeboten mit einem anderen Zugangsgerät zu nutzen. Die "Freiheit" des Kundens ist es solche Angebote nicht anzunehmen.So weit die Theorie. Aber dass allgemein zugängliche Funktionen gesperrt werden um anschließend dafür abzukassieren, das ist neu.
Was wird morgen gesperrt? E-Mails? IM?ZitatDer Knackpunkt ist aber die Gestaltung der Verträge der ersten Complete Generation wo T-Mobile zur Nutzung des Datenvolumens keine derartigen Einschränkungen gemacht hat. Die Frage ist nun ob dies auch impliziert, dass dieser Zugang nun auch mit dem iPhone möglich sein muss oder nicht.
Du schreibst es dort selbst, es wurden keine Einschränkungen gemacht. Wieso sollten nachträgliche Einschränkungen also rechtens sein?
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Zitat
Original geschrieben von Affenfreund
So weit die Theorie. Aber dass allgemein zugängliche Funktionen gesperrt werden um anschließend dafür abzukassieren, das ist neu.
Was wird morgen gesperrt? E-Mails? IM?Soll ich mal zitieren aus den Verträgen der zweiten Generation:
Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrages.Dies bedeutet, dass t-Mobile jeder Zeit IM durchaus technisch unterbinden kann, da es nicht Vertragsbestandteil ist. Manche Leute sollten wirklich lesen was in den Verträgen steht, welche sie eingehen.
Und welche allgemein zugängliche Funktion? Was ist eine allgemein zugängliche Funktion? Vertragsbestandteil bei neuen Verträgen ist ja gerade die Klausel, dass Tethering nicht erlaubt ist.ZitatOriginal geschrieben von Affenfreund Du schreibst es dort selbst, es wurden keine Einschränkungen gemacht. Wieso sollten nachträgliche Einschränkungen also rechtens sein?
Es gibt ja bei den Verträgen der ersten Generation auch weiterhin keine Einschränkungen. Du kannst jederzeit irgendein Mobiltelefon nehmen und Tethering nutzen. Wo wird aber im Vertrag zugesichert, dass man das Tethering mit dem iPhone nutzen kann..... vor allem da es zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages sowieso nicht möglich war diese Funktion mit dem iPhone zu nutzen. Hier muss man aber abwarten, wie diese Sachverhalt von einem Gericht gesehen wird.
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Full Ack
Man hat leider nichts in der Hand wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte. Ob das ganze Kundenfreundich ist, darüber lässt sich sicherlich streiten, aber "javaman" hat so gesehen recht. Es steht nirgendwo, dass Tethering mit dem iPhone vertraglich zugesichert wird.
Was die besitzer freier iPhones angeht:Sicherlich ist es ärgerlich, aber offiziell gibt es das iPhone in Deutschland nur über T-Mobile und die Regelungen für Tethering sind da ja bekannt. Es hat ja auch bisher niemand die Telekom verklagt, weil Visual Voicemail nur mit Originalgeräten und Verträgen geht.
Also abwarten was passiert.Gruß
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