Depotauflösungsgebühr rechtens?

  • Hallo an alle,


    zunächst: Ja, ich habe die Suche bemüht aber nichts gefunden.


    Wer von Euch kann mir mitteilen, ob bei einer Bank eine Auflösungsgebühr für ein leeres Depot rechtens ist? Das ist doch m.E. nur Abzocke was da läuft oder?


    Ein Bekannter mußte 15 Euro dafür zahlen....


    Viele Grüße und vorab schon danke für Eure Hilfe


    mb.

    "Der Kampf gegen die Dummheit hat gerade erst begonnen." (Zitat unbek. Ursprungs)

  • Hallo,


    eine Gebühr für die Auflösung eines Depotkontos ist unzulässig. Es gibt zwar AFAIK keine Rechtsprechung, die sich direkt mit Depotkonten beschäftigt, aber es folgt doch ziemlich eindeutig aus der allgemeinen BGH-Rechtsprechung zu Bankgebühren.


    Der Ombudsmann der privaten Banken hat auch in einem Schlichtungsspruch entsprechend entschieden. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief zur Rückforderung zur Verfügung.


    Kurz zusammengefasst gilt Folgendes:


    1. Die Auflösung eines Depotkontos gehört zu den selbstverständlichen Leistungen eines Vertragsverhältnisses, für die kein Sonderentgelt verlangt werden kann.
    2. Für die Übertragung von Wertpapieren an eine andere Bank können nur Fremdkosten an den Kunden weitergegeben werden, die der Bank selbst berechnet werden.


    Gruß


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • wie ist das eigentlich mit dem Verkaufen:


    wie kann ich meiner Bank mitteilen, dass ich die Aktien verkaufen möchte, geht es, dass ich ein Preis festlege (eine Preisschwelle) ab der dann die Bank für mich automatisch verkauft?
    Hab das noch nicht so kapiert...


    Und wenn wir schon bei dem Thema sind, muss ich die Einkünfte (Dividende/ Verkauf) in der Steuererklärung angeben, oder gibts da auch Freibeträge....


    Fragen über fragen....


    cu ITSE

  • Das mit der Preisschwelle geht, gilt für einen bestimmten Zeitraum (30 Tage?)
    Kann kostenpflichtig sein (es muss ja dauernd einer gucken, ob der Preis erreicht ist ;))
    Am besten telefonisch oder noch sicherer: persönlich hingehen (und alles erklären lassen)


    Kommt drauf an.
    Im Mantelbogen der Steuererklärung (2. Seite oben) kann man ankreuzen, dass Zinsen usw den Freibetrag nicht überschritten haben.
    Falls Du aber irgendwelche Körperschaftssteuer zurückhaben willst, musst Du wahrscheinlich alles angeben - kannst Du aber auch Deine Bank oder das Finanzamt fragen: Dein Finanzbeamter muss Dir nämlich (beim Ausfüllen) helfen.... :)


    edit:
    Falls Du innerhalb eines Jahres wieder verkaufst, fällt irgendne Spekulationssteuer an (heute eher selten...).
    Weiss die Bank aber auch.

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