Wer fliegt demnächst in die USA und kann mir von dort ein Notebook mitbringen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Akway
    Wieso zoll bezahlen. Einfach das Gerät ausgepackt in den Koffer stecken und sagen das hast du schon vorher mit gebracht.


    Ach so funktioniert das. Danke.


    :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Akway
    Wieso zoll bezahlen. Einfach das Gerät ausgepackt in den Koffer stecken und sagen das hast du schon vorher mit gebracht.


    man muss einen zollbeleg acht jahre aufbewahren, das wird nichts
    die sind da nicht dumm, das wenigste was passiert wäre doppelte strafe, bei solchen geräten am besten in der verpackung lassen, anmelden und zahlen, dann den zollbeleg bei reisen immer griffbereit haben


    reist man mit einem deutschen laptop dann sollte man die rechnung mit ausgewiesener mehrwertsteuer mitführen

  • Das ist nun wiederum auch Unsinn. Wenn ich als Deutscher ein deutsches Notebook dabeihabe, dann sagt da keiner was. Ich hatte mit meinen Notebooks noch nie Probleme diesbzgl., obwohl ich es jedes Mal auspacken und einschalten durfte. Eine Rechnung hätte ich auch gar nicht gehabt, da es sich um Geräte meines Arbeitgebers handelt.


    Es wurde hier ja schon mehrfach ganz richtig gesagt: Die Zöllner sind nicht blöde. Die erkennen durchaus, ob jemand einfach nur sein Notebook dabeihat, oder ob man im Ausland ein neues Gerät gekauft hat und am Zoll vorbeischmuggeln will.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Akway
    Wieso zoll bezahlen. Einfach das Gerät ausgepackt in den Koffer stecken und sagen das hast du schon vorher mit gebracht.


    Irgendwie gefallen mir solche Beiträge garnicht... der ZOLL hat v.a. für uns EU-Bürger eine wichtige gesamtwirtschaftliche Bedeutung; also einerseits davon profitieren wollen, dass Importe aus Fernost nicht (so krass) unsere Märkte überschwemmen und deswegen in der EU produziert werden (muss), aber dann bei einem Notebook für über 1000$ nicht das "Kleingeld" für den Zoll bzw. die MwSt haben? Sorry, da empfehle ich in so einem Fall dann doch lieber den nächsten Werbeprospekt von ALDI / LIDL / NORMA und Co... die haebn auch Notebooks...



    Wenigstens ein bisschen OnTopic: Wieso fliegst du denn nicht selbst nach BOS / JFK? Gbt ja noch die Error Fare für ~200€ Return?

  • klar da haben die schon ein gespür für, aber die reisenden sind in der beweispflicht, wenn man es einschaltet und es sieht gebraucht aus dann wird man kaum einen nachweis benötigen


    ein anderer trick ist ein semester dort zu verbringen dann gilt das als wechsel des wohnorts und somit ist das ein umzug bei dem man sein hab und gut mitnehmen darf

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist nun wiederum auch Unsinn. Wenn ich als Deutscher ein deutsches Notebook dabeihabe, dann sagt da keiner was. Ich hatte mit meinen Notebooks noch nie Probleme diesbzgl., obwohl ich es jedes Mal auspacken und einschalten durfte. Eine Rechnung hätte ich auch gar nicht gehabt, da es sich um Geräte meines Arbeitgebers handelt.


    Es wurde hier ja schon mehrfach ganz richtig gesagt: Die Zöllner sind nicht blöde. Die erkennen durchaus, ob jemand einfach nur sein Notebook dabeihat, oder ob man im Ausland ein neues Gerät gekauft hat und am Zoll vorbeischmuggeln will.

    Wenn das mitgebrachte Notebook gepflegt und in einem Neuzustand ist, hast Du bei einer (Zoll-) Kontrolle defintiv ein Problem. Du bist in der Nachweispflicht und musst eine Rechnung / Überlassungsbescheinigung Deines Arbeitgebers etc. vorlegen (geht auch nachträglich), um eine Verzollung / Besteuerung zu umgehen. Ganz abgesehen davon, bist Du in der Pflicht, das Gerät bei der Ausreise am Zoll anzumelden, um genau diesen Vorfall zu verhindern.


    Ging mir schon mal genauso:


    Hatte mein Notebook bei der Ausreise in die USA vergessen beim Zoll anzumelden und wurde prompt bei der erneuten Einreise in die BRD "rausgefischt". Da ich meine elektronischen Geräte sehr sorgsam behandle, war mein Notebook von einem Neugerät nicht wirklich zu unterscheiden. Hatte aber meinen Garantieschein mit Kaufdatum und deutschem Händlerstempel dabei, so daß es keine Probleme gab.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    ...Ganz abgesehen davon, bist Du in der Pflicht, das Gerät bei der Ausreise am Zoll anzumelden, um genau diesen Vorfall zu verhindern...


    Nein, dazu ist man nicht verpflichtet. Es ist zwar sehr empfehlenswert wenn man keinen Kaufbeleg mehr hat und das Gerät wie neu aussieht, aber ein Carnet muss man erst bei der IHK holen, es kostet auch Gebühren und man muss vor jedem Ein und Auschecken beim Zoll vorbei um das stempeln zu lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Nein, dazu ist man nicht verpflichtet. Es ist zwar sehr empfehlenswert wenn man keinen Kaufbeleg mehr hat und das Gerät wie neu aussieht, aber ein Carnet muss man erst bei der IHK holen, es kostet auch Gebühren und man muss vor jedem Ein und Auschecken beim Zoll vorbei um das stempeln zu lassen.

    Achso, dann ist mir was falsches gesagt worden. Mir wurde gesagt, daß man neue bzw. neuwertige Geräte bei der Ausreise anmelden soll.

  • Sollen heißt nicht müssen. Verpflichtet ist man nur auf Nachfrage des Zolls den Erwerb innerhalb der EU bzw. die bei der ersten Einfuhr gezahlte EUSt nachzuweisen.
    Kann man das nicht sollte man sich natürlich unbedingt die Ausfuhr bescheinigen lassen, ein "formloseres" und kostengünstigeres Verfahren als ein Carnet ist mir dafür leider nicht bekannt

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