Hilfe benötige Rechtsbeistand!

  • Ich würde erstmal gaaaanz ruhig bleiben. Denn Aufregung nützt in soeinem Falle erstmal gar nichts, ausser dass man sich zu unüberlegten Handlungen hinreissen lässt.


    Ausserdem habe ich den Eindruck, dass Dir da jemand nur Angst machen und seinen Verlust schmälern will.


    Denn wenn das wirklich alles soooo legal wäre, dann hätte er die Auktion ja wohl kaum zurückgezogen, sondern einfach nen Zusatzhinweis gemacht, dass das Gerät von Nokia freigegeben wäre, was ich im Leben nicht glaube.


    Nokia schreibt ja nicht zum Spass "Property of Nokia" drauf.


    Ich an Deiner Stelle würde mich erstmal gar nicht rühren und dann später mal schauen ob überhaupt etwas von nem "Anwalt" kommt. Wenn doch, ist es ja erstmal an Ihm zu beweisen, dass das Gerät nicht mehr Eigentum von Nokia ist.


    Zudem ist deine Mail nicht unbedingt als geschäftsschädigend auszulegen, denn prinzipiell stimmt es ja was drin steht und es ist nur ein Rat zurückzutreten und keine Aufforderung.


    Wie gesagt, ich würde da erstmal ganz ruhig bei bleiben und abwarten, ob da ausser ner Menge heisser Luft noch etwas kommt.


    Dies ist natürlich kein wirklich rechtlich fundierter Beitrag, aber ich denke, dass ich damit ziemlich nah an die allgemeine Rechtsauffassung rankomme.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Ich danke dir für deine Antwort, auch wenn es meine Sorge kein bisschen schmälert!


    ich wünschte ich hätte diese Auktion nie im TT gefunden :(



    gruß


    chris

  • ey chris keep :cool:


    gehe doch nochmal auf http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…gory=9361&item=2616888438


    nehme das bild wo man den aufkleber sieht.
    und was steht da ?


    PROTO Property of Nokia


    also darf er dieses gerät nicht verkaufen , außer er hat eine sondergenehmgung was unverständlich wär.


    warte erstmal bis montag ab , und ich glaube das du keine probleme bekommst sondern eher der verkäufer ! :D


    du wolltest nur denen die geboten haben helfen , und hast es auch ....


    also wie gesagt keep :cool: mach dir keine sorgen ;)

  • Mensch Chris,


    überleg doch mal. Allein die Art und Weise wie er schreibt sagt einiges über diese Person aus. Das mit dem Dummschwäter und dem toten Vogel z.B. hätte er, allein um seine Glaubwürdigkeit bezüglich seines Auftretens als "geschädigter Geschäftsmann" zu erhalten, besser für sich behalten.


    Dann solche Aussagen wie "Ich werde mir was einfallen lassen...", erscheinen einfach hirnrissig, denn nicht er, sondern allerhöchstens ein Richter würde sich was für Dich einfallen lassen bzw. dein und sein Anwalt, wenn es zu einem Vergleich käme. Selbst dann müsstest Du ihm nicht den vollen Kaufpreis erstatten, denn er besitzt das Gerät unbeschadet und kann es ja immerhin noch weiterverkaufen, sofern er denn darf. Und da müsstest du allenfalls die Wertminderung bezahlen, die durch deinen Hinweis entstanden sein könnte.


    Also, Kopf hoch und nicht einschüchtern lassen, darauf baut er doch nur.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • aja allein dieses zitat vom verkäufer , gibt dir schon recht :


    Wie gesagt ich währe ganz leise an Ihrer Stelle.
    Dumschwätzer wachen eines Tages mit einem toten Vogel im Mund auf, hab ich mal gehört.


    er kann dich nicht anzeigen , außer du ihn :


    denn das war eine bedrohung !

  • Ich danke euch! Ehrlich!


    Wenn er auf einschüchterung gebaut hat 101% erfolg :(


    Mir geht der A***** auf Grundeis!


    Ich könnte mir nicht mal einen Anwalt leisten wenn es zum Rechtstreit kommen würde!


    Mein "werkzeug" ist allein der Aufschrieb "Eigentum von Nokia" (übersetzt)


    Aber eigentum kann man übertragen.. aber dann mit Sticker dieser art?



    warum passiert mir der mist immer nur aus gutmütigkeit :(



    die welt ist unfair... (sorry für die dramatisierung! ich bin nervlich ziemlich am ende!)



    gruß


    chris

  • Natuerlich kann der Verkaeufer ihn trotzdem anzeigen - falls er denn das Geraet wirklich rechtmaeßig erworben hat etc. etc.


    Ich meine nur, dass die Drohung des Verkäufers nicht das Recht des VKs beeintraechtigt.



    Ach ja, wie waere es mit einer Threadzusammenfuehrung oder sowas? Sonst wird an zwei Stellen ueber ein Thema geredet...

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Ein Thread reicht eignetlich. Entweder oder.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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