Frage zum Arbeitsrecht

  • Zitat

    Original geschrieben von dan21
    kassenabschluss, aufräumen, etc. sind auch Arbeitszeit und müssten bezahlt werden.


    Gibt es dafür eine Quelle? Wie genau weißt du das?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Als Arbeitszeit zählt nach dem Arbeitszeitgesetz die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wann nun die Arbeitszeit genau beginnt oder endet -bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz? - kann in dem Arbeitsvertrag, einem einschlägigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Findet sich hierzu keine Regelung oder besteht kein zeiterfassungssystem im Betrieb ("Stempeluhr"), beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am eigentlichen Arbeitsplatz.


    Quelle:
    http://www.arbeitsrecht-ratgeb…bwicklung/content_06.html


    Die beschriebenen Tätigkeiten gehören aus meiner Sicht somit 100%tig dazu.


    Gruß


    Tommy

  • Noch eine kleine Einschränkung: In einigen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass entsprechende Arbeiten unentgeltlich sein.
    Das Arbeitsrecht geht auf den Fall nicht explizit ein, da der Fall sehr speziell ist.
    Was evtl hilft ist der Manteltarifvertrag. Am Beispiel RLP:
    Infoblatt Verdi RLP


    "Zuendebedienen, Kassenabschluss oder notwendige Abschlussarbeit muss nur ein
    kleiner Teil der KollegInnen machen (nur das „unbedingt erforderliche Personal“)
    und nur in Ausnahmen darf eine Überschreitung der Arbeitszeit entstehen und ist immer zu vergüten."

  • bei einem großen Einzelhändler aus Neckarsulm (mit mehr als 4 Buchstaben) gibt es eine ähnliche Praxis:
    regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen außerhalb der Arbeitszeit müssen von den MA "aus betrieblichem Interesse" besucht werden - wer frei hat natürlich ohne bezahlt zu werden


    Kennt jemand den Begriff "aus betrieblichem Interesse" und kann dazu ein bischen erklären?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich hab mal kurz gegooglet und raus kam dabei:
    "Zivilrecht - Arbeitsrecht
    Betriebliche veranlasste Tätigkeit


    Eine Tätigkeit wird als eine betrieblich veranlasste Tätigkeit angesehen, wenn diese dem Arbeitnehmer übertragen oder im Interesse des Betriebes ausgeführt wird."


    Ergo: will der Betrieb dass die MA antanzen, dann hat er auch dafür zu bezahlen. Im Umkehrschluss, könnten ja sonst auch die MA sagen: "Aus privatem Interesse habe ich jetzt ne Woche Sonderurlaub", denn was der Firma Recht ist, kann dem MA ja nur billig sein. Auf die Reaktion des Chefs wäre ich gespannt :D


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen außerhalb der Arbeitszeit müssen von den MA "aus betrieblichem Interesse" besucht werden - wer frei hat natürlich ohne bezahlt zu werden


    Zu meiner Studienzeit habe ich in einem Supermarkt im Ort gejobbt, daher kenne ich das auch aus der Praxis. :rolleyes:
    Welcher Laden ist eigentlich egal, dürfte in mehr oder weniger jedem so ablaufen.


    Pausen durften nur so lange genommen werden bis man an die Kasse gerufen wurde, Urlaubsgeld gibts nicht für Geringverdiener, Einsatzpläne nach Gusto des Chefs, Stundenlange Besprechungen nach Feioerabend, Abrechnen und Kasseputzen ist keine Arbeitszeit, Bezahlung nur bis acht - daß der letzte Kunde um 20.10Uhr bezahlt hat und du das Obst/ Gemüse anschließend noch ausräumen mußtest hat keinen interessiert, usw. usf.
    Ich könnte die Liste endlos fortsetzen...


    Wenigstens konnte man sich mit dem Chef schön streiten! Der war geschätze 1,50m groß, tobte immer wie wild mit seiner hohen Stimme und lief rot an wenn man ihm widersprochen hat... :D


    Das meiste habe ich mit einem kurzen Anruf in der (Zenralen) Personalabteilung klären können, die waren auch schon ganz verwundert... ("Da muß ich eurem Marktleiter wohl mal anrufen und ihm das noch mal erklären...!")


    Und da liegt glaube ich auch die Ursache der ganzen (meist kleineren, aber nervigen) Probleme: Die Chefs vor Ort wissen es eben einfach auch nicht (besser)!
    Man muß es ihnen nur mal ordentlich erklären, allerdings sind da einige auch mit einem recht beschränkten Horizont ausgestattet und ziemlich beratungsresitent...
    :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Man muß es ihnen nur mal ordentlich erklären, allerdings sind da einige auch mit einem recht beschränkten Horizont ausgestattet und ziemlich beratungsresitent...
    :rolleyes:


    Das hat bei Supermärkten einen anderen Grund. Nahezu jeder Supermarkt, der Teil einer größeren Kette ist, wird nach der Kennzahl Umsatz / Personalstunde geführt. Und um diese Zahl zu pimpen werden immer möglichst wenige Einsatzstunden von der Filiale gemeldet, auf Kosten des Personals.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Nahezu jeder Supermarkt, der Teil einer größeren Kette ist, wird nach der Kennzahl Umsatz / Personalstunde geführt. Und um diese Zahl zu pimpen werden immer möglichst wenige Einsatzstunden von der Filiale gemeldet, auf Kosten des Personals.


    Das kommt natürlich noch dazu... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht. Früher war es meines Wissens nach so, dass ein Unternehmen nach einer betriebsbedingten Kündigung 6 Monate lang keinen Mitarbeiter für diese Position einstellen darf.


    Wie sieht das heute aus, speziell bei einem kleinen Unternehmen mit lediglich 2 Mitarbeitern?


    Wo kann ich so etwas nachlesen? Mir fallen leider nicht die passenden Suchbegriffe dazu ein.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

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