Frage zum Arbeitsrecht

  • Hallo,


    ich bräuchte mal einen Rat von jemandem der sich in Sachen Arbeitsrecht gut auskennt.


    Folgende Situation:


    Meine Freundin arbeitet in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (70 Mitarbeiter) und hat dort einen Arbeitsvertrag befristet auf 2 Jahre (01.01.08 bis 31.12.09). Nun ist es jetzt aber so gekommen, dass der Mutterkonzern dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft diese auflöst bzw. mit einer zweiten Tochtergesellschaft verschmelzt. Also Tochterunternehmen A wird aufgelöst und von Tochterunternehmen B geschluckt.


    Demzufolge wird man sich natürlich von einigen Mitarbeitern von Tochter A trennen, so auch meiner Freundin. Ihr wurde vom neuen Unternehmen (B) lediglich mitgeteilt, dass ihr Arbeitsvertrag bis zum Ablauf zum 31.12.09 übernommen wird und dann Schluß ist.


    Ihre Kollegen die schon langjährig im Unternehmen tätig sind, kriegen neben einer einmaligen Abfindung noch zusätzlich ein Jahr lang 80% ihrer Bezüge, bei gleichzeitiger Freistellung.


    Hat meine Freundin, obwohl nur einen befristeten Vertrag, einen Anspruch auf irgendwelche Abfindungen?


    Was meint ihr?

  • IMHO nein, weil der Vertrag ganz normal bis zum Schluss läuft. Nur wenn sie vorzeitig aus ihrem befr. Vertrag entlassen worden wäre hätte sie einen Anspruch auf Kompensation, sprich Abfindung.

  • So versteh ich das auch. Dass ist doch auch gerade der Sinn, von befristeten Verträgen, dass man beim auflaufen dann keine Abfindung o.ä. zahlen muss...

  • Wegen sowas fragt man einen Anwalt.
    Welcher Anspruch soll denn gegeben sein? Der Vertrag wird genauso erfüllt wie abgeschlossen.


    Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Ist immer eine vertraglich ausgehandelte Sache.


    Wofür sollte das Unternehmen denn die Freundin abfinden - dafür dass sie sich selbst an den Vertrag hält????????

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Bei gesundheitlichen und rechtlichen Belangen fragen Sie Ihren Arzt oder Rechtsanwalt ;) Bei solchen Dingen sollte man sich nicht auf den gut gemeinten Rat von Forenschreibern verlassen, weil diese mit unter nicht wissen, dass sie es nicht wissen =)


    Ohne jemanden angreifen zu wollen =)

  • Zitat

    Original geschrieben von weißer_Fisch
    Bei solchen Dingen sollte man sich nicht auf den gut gemeinten Rat von Forenschreibern verlassen, weil diese mit unter nicht wissen, dass sie es nicht wissen


    Was aber mittlerweile jeder weissen sollte:
    Einen "Anspruch" auf Abfindung hat man grundsätzlich nie!


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Ihre Kollegen die schon langjährig im Unternehmen tätig sind, kriegen neben einer einmaligen Abfindung noch zusätzlich ein Jahr lang 80% ihrer Bezüge, bei gleichzeitiger Freistellung.


    Haben die langjährigen Kollegen denn etwa auch einen befristeten Vertrag? Nein? Eben. ;)
    Die Abfindung dient (wie immer) dazu, daß sich das Unternehmen von irgendwelchen Anpsrüchen, mögen sie nun berechtigt sein oder nicht, seiner (ehemaligen-)Mitarbeiter "freikaufen" möchte.
    Als "Gegenleistung" dafür, daß die MA auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht verzichten '"einigt" man sich Außergerichtlich, "versüßt" mit einer Abfindung, die ein Richter dem MA evtl. soiwieso zugestanden hätte. Nur hat die Firma dadurch weniger Streß, Kosten etc. pp.
    Eine Freistellung ist ebenfalls nichts ungewöhliches, eher die 80%.
    Warsch. ist es damit aber so, daß 80% x 12 Monate immer noch weniger sind als 3 oder 6 x 100%, je nach Kündigungsfrist. Wie auch immer sich das für das Unternehmen rechnet... :D
    Ich hätte die betreffenden MA entsprechend ihrer Kündigungsfrist entlassen, bei gleichzeitiger Freistellung und 100% Gehalt bis zum Schluß! ISt doch "billiger"? :confused:


    edit:
    Die einzige Chance deiner Freundin sehe ich, falls jemand mit gleichen Konditionen (befristeter Vertrag) trotzdem weiter beschäftigt wird! Da müßte sie dann "nur noch" nachweisen, daß der AG keine (richtige) Sozialauswahl getroffen hat.
    Da kommen wir dann aber wirklich in den Bereich einer fachlichen Beratung eines RA... ;)

    wegen: siehe unten!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Die einzige Chance deiner Freundin sehe ich, falls jemand mit gleichen Konditionen (befristeter Vertrag) trotzdem weiter beschäftigt wird! Da müßte sie dann "nur noch" nachweisen, daß der AG keine (richtige) Sozialauswahl getroffen hat.


    Um Überhaupt in den Bereich der Sozialauswahl zukommen müsste die Dame aber gekündigt worden sein (§ 1 Abs. 3 KSchG), dass ist hier ja gerade nicht der Fall.


    Durch die Verschmelzung von Fa. A und B tritt die übernehmende Gesellschaft in die Rechte & Pflichte der übernommenen Gesellschaft ein. Entsprechend wird das bestehende befristete Arbeitsverhältnis fortgeführt, allerdings mit dem Hinweis, dass es danach unter dem neuen AG nicht erneuert wird bzw. es keinen neuen Vertrag (egal ob befristet oder unbefristet) gibt. Keine Kündigung, keine Sozialauswahl - keine Chance.


    Selbst wenn es andere AN geben würde die ebenfalls eine Befristung bis zum 31.12.09 hätten und danach einen neuen Vertrag bekommen: Hier ist der AG in seiner Entscheidung frei welchen AN er weiterbeschäftigen will und welchen nicht. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung wg. Sozialfaktoren gibt es nicht.


    Der befristet Vertrag wird vom AG erfüllt, Anspruch auf irgendwelche Boni oder Abfindungen hat die Dame nicht, hätte sie aber auch unter dem alten AG nicht gehabt, wenn nach Ablauf des befristeten Vertrages keine Verlängerung oder keine Übernahme in ein unbefristetes AV erfolgt wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Keine Kündigung, keine Sozialauswahl - keine Chance.


    :gpaul:
    Natürlich, du hast recht!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Was aber mittlerweile jeder weissen sollte:


    Eine Freistellung ist ebenfalls nichts ungewöhliches, eher die 80%.
    Warsch. ist es damit aber so, daß 80% x 12 Monate immer noch weniger sind als 3 oder 6 x 100%, je nach Kündigungsfrist. Wie auch immer sich das für das Unternehmen rechnet... :D
    Ich hätte die betreffenden MA entsprechend ihrer Kündigungsfrist entlassen, bei gleichzeitiger Freistellung und 100% Gehalt bis zum Schluß! ISt doch "billiger"? :confused:


    [


    Dazu folgendes:


    Es gibt wohl ein Urteil, dass bei einem Betriebsübergang dem AN eine 1-Jährige Schonfrist zu gewähren ist, daher die Zahlung der 80% über 12 Monate.


    http://www.umsetzungsberatung.…cht/betriebsuebergang.php


    Den Mitarbeitern denen betriebsbedingt zum 30.09. gekündigt wurde, wird dann zum 01.10. ein Anschlußvertrag über diese 12 Monate incl. Freistellung angeboten.


    Allerdings in einer eigens dafür geschaffenen Unternehmung, die wie so eine Art Auffanggesellschaft funktioniert. Diese soll dann diese 80% Gehalt zahlen, allerdings werden davon 60% von der Arbeitsagentur übernommen, warum auch immer.


    Irgendwie seltsam, aber ist tatsächlich so.

  • Ich hänge mich hier mal mit einer Frage zum Arbeitsrecht dran:


    Wenn man im Einzelhandel tätig ist und eine vertraglich fixierte Arbeitszeit von beispielsweise täglich 15 bis 19 Uhr hat, nach Ladenschluss aber noch 15-20 Minuten benötigt, um den Kassenabschluß oder ähnliches zu machen, diese Zeit jedoch nicht angerechnet werden würde, wäre dies, arbeitsrechtlich gesehen, in Ordnung? Oder kann eine Mitarbeiterin dann sagen, diese Zeit müsste ebenfalls angerechnet werden?


    Gruß


    Oliver

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!