Zwei Monate Zwischenmiete in alter Wohnung -> Rolladen kaputt, Kaution in Gefahr?

  • Ich wohne hier seit 2 Monaten in einer 2er WG, der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und vermietet zwei möblierte Zimmer mit Bad und Küche. Ich werde kommenden Montag zum Monatsende ausziehen.
    Demletzt wollte ich den Rolladen an der Balkontür herunterlassen, aber das funktioniert nicht mehr, er hängt ganz oben fest. An den Kasten kommt man nicht direkt ran, da alles verputzt ist. Selbst reparieren wird daher wohl nichts. Ich frage mich jetzt nur, ob meine Kaution dadurch in Gefahr ist oder ob solche Gebrauchsschäden in gewissem Ausmaß Sache des Vermieters sind, vor allem da die Wohnung wirklich sehr alt ist und allgemein viele Macken hat (Kaputte fließen im Bad, schäbig übermalte Löcher im Treppenhaus, alte Türen, etc...)

  • klar ist die Kaution in Gefahr.
    Rolläden sind aber meiner Meinung nach grundsätzlich ein Problem - probiere diese beim Einzug immer aus...


    Wenn der Vermieter nett ist wird er nichts verlangen da er wusste das er eh kaputt ist.
    Kenne es so das manche Rolläden wieder runter zu bekommen sind wenn man zu zweit ist - der eine rüttelt etwas und zieht leicht (!) dran, der andere bedient das Rolladenband.

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  • Re: Zwei Monate Zwischenmiete in alter Wohnung -> Rolladen kaputt, Kaution in Gefahr?


    Zitat

    Original geschrieben von Mark1982
    Ich wohne hier seit 2 Monaten in einer 2er WG, der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und vermietet zwei möblierte Zimmer mit Bad und Küche. Ich werde kommenden Montag zum Monatsende ausziehen.
    Demletzt wollte ich den Rolladen an der Balkontür herunterlassen, aber das funktioniert nicht mehr, er hängt ganz oben fest. An den Kasten kommt man nicht direkt ran, da alles verputzt ist. Selbst reparieren wird daher wohl nichts. Ich frage mich jetzt nur, ob meine Kaution dadurch in Gefahr ist oder ob solche Gebrauchsschäden in gewissem Ausmaß Sache des Vermieters sind, vor allem da die Wohnung wirklich sehr alt ist und allgemein viele Macken hat (Kaputte fließen im Bad, schäbig übermalte Löcher im Treppenhaus, alte Türen, etc...)

    Ähm sorry, aber Du bemerkst zufällig kurz vor deinem Auszug ("demletzt") aus einem Zimmer, in dem Du gerade mal 2 Monate gewohnt hast, dass der Rolladen kaputt ist?


    Ein kaputter Rolladen ist ein Wohnungsmangel, der dem Vermieter sofort (am besten schriftlich) angezeigt werden muss. Der Vermieter hat sich dann um die Behebung des Mangels zu kümmern, in deinen Fall muss er ihn reparieren lassen. Es sei denn dein Mietvertrag weist noch die sog. Kleinstreparatur-Klausel auf, dann hast Du die Kosten der Reparatur zu tragen sofern sie einen gewissen Betrag nicht übersteigen (übersteigen sie ihn - und das tun sie meistens ;) - muss auch hier der Vermieter zahlen).


    Ich frage mich nur, warum Du das nicht gleich dem Vermieter gemeldet hast und ob der Rolladen evtl. schon beim Einzug defekt war und Du es nur nicht gemerkt hast? Keinesfalls darfst Du aber den Mangel verschweigen weil Du denkst Du könntest "Schuld" sein und müsstest ggf. zahlen. Zahlen musst Du nicht, Du kannst stattdessen u.U. sogar die Miete mindern (was aber bei der kurzen Zeit von 2 Monaten nicht wirklich Sinn macht, zumal Du den Mangel ja erst neulich entdeckt hast wie Du sagst), Du musst es NUR melden!!!


    Als ich vor einem halben Jahr in meine jetzige Wohnung eingezogen bin hatte ich ein vergleichbares Erlebnis mit einem kaputten Rolladen und einer Vormieterin, die offenbar ähnlich denkt wie Du. Sie hatte wohl Angst der Vermieter würde einen Teil der Kaution einbehalten oder ihr die Reparatur in Rechnung stellen und hat deshalb beim Auszug nichts von dem Mangel gesagt. Allerdings hatte sie mir vor meinem Einzug schon Fotos von dem Zimmer geschickt und auf einem war ein schief hängender Rolladen zu erkennen. Also prüfte ich als erstes nach dem Einzug den Rolladen und stellte fest, dass er im oberen Bereich bis auf dreiviertel der Breite eingerissen war und es bestand die Gefahr, dass er komplett abreisst und ich im Dunkeln sitze. Ich durfte mich also gleich mal beim Vermieter unbeliebt machen, indem ich ihn mit den Mängeln bzw. Hinterlassenschaften der Vormieterin konfrontierte (der Rolladen war leider nicht das einzige Mangel, auch liess sich die Wohnungstür nicht abschliessen und der Heizkörper im Bad war defekt). Aber ihm blieb nichts anderes übrig als die Reparaturen zu zahlen. Nur bitte nicht selbst die Handwerker bestellen, sonst bleibt man vielleicht doch auf der Rechnung sitzen.


    Ach ja, ein Blick in die Stichworte zum Mietrecht (http://www.mieterbund.de/stichworte_zum_mietrecht.html) kann auch nicht schaden bevor man so einen Thread eröffnet...

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