die Frage wäre evtl. auch zu klären, ob er überhaupt für die Tochter den "Eigenbedarf" geltend machen kann.
Wir hatten mal nen Fall, da wollten wir auch den Mieter für ein Familienmitglied kündigen.
Aber das war nichts, denn Eigenbedarf bedeutet Eigentümer und net Anverwandte...
So war es zumindest vor einiger Zeit ( dürften schon ca. 10 Jahre her sein )
Kann natürlich sein, dass sich das wieder gesetzlich geändert hat. Bin da net auf dem laufenden.