Kündigung der Wohnung durch den Vermieter

  • Der Text hört sich doch gut an. Welchen Betrag du zu einem schnellen Auszug haben willst, musst du dir einfach mal überlegen. Bedenke aber, dass ein professionell durchgeführte Umzug sehr teuer ist, die neue Wohnung u.U. noch renoviert werden muss, ein oder zwei Urlaubstage draufgehen, usw. 2000€ halte ich in Anbetracht dessen ehrlich gesagt schon für etwas wenig.


    PS: die Zeit bis zur Eigentümeränderung im Grundbuch würde ich nicht überschätzen. Jemand in der Familie hat kürzlich ein Haus geerbt. Er ist dann einfach mit dem Testament zum Nachlassgericht und 10 Minuten später zum Grundbuchamt, dass gleich nebenan war. Keine Woche später hatte er eine Kopie des geänderten Grundbuchs im Briefkasten...

  • Die Umschreibung auf den Käufer erfolgt zum 01.01.2010. Erst dann kann er den vereinfachten Eigenbedarf anmelden, sprich wir müssten zum 01.07.2010 die Wohnung räumen. Sie bietet uns 1800 Euro an wenn wir bis zum 01.11.2009 ausziehen. Uns sind die 1800 Euro zu wenig.


    Wieviel kann man in so einer Konstellation verlangen ohne Unverschämt zu sein?
    Wir hatten uns eher auf 2500 Euro eingestellt. Soll ich 2800 Euro ansetzen das man sich auf 2500 Euro trifft oder gleich 2500 Euro nennen und darauf beharren?


    Ab Samstag kommen die Handewerker und wollen im Stock über uns die Wände einreisen (Einfamilienhaus mit ELW). Kann man Ruhezeiten fordern wenn man Nachtschicht hat?

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • ich würde das so rechnen:


    8 Monate können Sie nix mit der Immobilie anfangen. wenn sie ihre tochter woanders für 8 monate einquartieren, müssten Sie 8 monate die miete woanders zahlen.
    also alles was unter dieser summe ist, ist für sie von vorteil - mal abgesehen davon, dass ein umzug weniger anfallen würde.


    von daher würde ich da aber locker mal bei 4000€ anfangen und dann max. bis 3500 runtergehen.
    hängt aber auch davon ab, wie groß die wohnung ist bzw. wieviel miete ihr jetzt zahlt.

  • Die Wohnug hat 67qm und kostet 450 warm. Die Argumentation mit der Tochter ist mir noch gar nicht gekommen. Danke :)

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    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Bedenke auch, was dich ein Umzug kostet. Das sind imho viele kleine Dinge, die ins Geld gehen. Vorhänge passen nicht mehr, Einbauküche muß geändert werden, Farben, evtl. Tapeten, Umzugstransporter.
    Andererseits: Was ist denn für die Zeit nach dem Studium geplant? Gleiche Stadt, oder ziehst du dann wieder in eine andere Stadt? Vielleicht kann man das ja vorziehen und die Restzeit irgendwie anders überbrücken?

  • Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Ab Samstag kommen die Handewerker und wollen im Stock über uns die Wände einreisen (Einfamilienhaus mit ELW). Kann man Ruhezeiten fordern wenn man Nachtschicht hat?


    Ruhezeiten? Sind gesetzlich geregelt. Wenn Du Nachtschicht hast ist das primär Dein Problem.


    Und nur noch mal zum Verständnis:
    Es handelt sich um ein Haus mit einer Einliegerwohnung?


    Wenn das so ist braucht der neue VM ja gar nicht auf die vereinfachte Kündigung nach § 573 a BGB zu gehen, er hat ja schließlich ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB in Form des Eigenbedarfs für die Tochter. Also auch keine Verlängerung der Kündigungsfrist auf 6 Monate, sondern ihr müsstest bis Ende März eh raus.


    Und man sollte doch auch mal auf dem Teppich bleiben. Sicherlich kostet ein Umzug Zeit und Geld, aber bei einer student. Einliegerwohnung mit 4.000 € ums Eck zu kommen, dass finde ich persönlich schon mehr als dreist. Das ist doch an einem WE mit einem normalen Mietransporter und ggf. Helfern von my-hammer zu stemmen.


    Da würde ich als neuer Eigentümer lieber der Tochter die andere Wohnung zwischenfinanzieren und noch ein paar Handwerker suchen die "lautstarke" Arbeiten vornehmen, damit der Mieter es richtig kuschelig hat...


    Wenn die 1.800 € bieten und Du hast 2.500 im Auge dann trefft euch bei 2.200 € davon solltest Du locker den Umzug bezahlen können und hast eigentl. noch was über um Dir für die neue Wohnung etwas schickes kaufen zu können.

  • hm,
    die 4.000,-- finde ich auch ein wenig heftig...


    Ich denke, wenn du über 2.200,-- kommst, bist du in meinen Augen gut bedient.


    Aber: Kriegst du zum 01.11. eine andere Wohnung oder kommst du woanders unter?


    greetz
    cm

  • Wie wäre es mit 10000€ für deinen super Auszug. Oder am besten es kauft dir der Vermieter eine neue Wohnung. Dann baruchst du nie wieder Miete zahlen und mußt auch Nachts nicht arbeiten gehen.


    Mieter sind echt.....da spar ich mir lieber die Worte, bevor ich noch gesperrt werde :flop: :flop:


    Ich wünsche den Vermieter auf jeden fall viel Glück, das er dich ohne Umkosten endlich rausbekommt.

    iMAC 21,5 Zoll
    iPhone 4 16GB
    Ipad I 16GB


  • Genau die Betonung liegt auf dem Endlich. :rolleyes:
    Die Kündigung erfolgt zum 31.03.2010. So lange kann Ich in der Wohnung bleiben. Da die Vermieterin mit der Renovierung schon jetzt beginnen möchte bin ich gegen eine kleine Entschädigung bereit, vorher Auszuziehen. Sprich Ich komme meiner Vermieterin entgegen und verzichte auf mein Recht. :):)


    Ich hoffe dies war verständlich genug für dich, vlt. klappts bei deinem nächsten Posting nun sachlicher und ohne persönliche Angriffe. Dies trägt zur Harmonie im Forum bei. :top: :top:



    So nun zurück zum Thema: Ich/Wir haben vorraussichtlich zum 01.11 eine neue Wohnung in Aussicht. 4000 Euro werden wir auch nicht fordern. Nach Rücksprache mit einem Immobilienmakler sind 2200-2500 angemessen, da die Miete für eine vergleichbare Wohnung in der selben Gegen um ein weites höher sind. Ich denke da wird man sich einig.

    Erde, die uns dies gebracht,
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