Unser Vermieter verkauft nächsten Monat das Haus in dem wir wohnen. Der neue Besitzer möchte uns so schnell wie möglich kündigen (3 Monate Kündigungsfrist). Im Mietvertrag steht folgender passus:
Zitat...vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende Widerspruchsrecht.
Unsere Ausbildung/Studium endet September 2010. Was geschieht nach dem Widerspruchsrecht? Wie lautet die Argumentation für das Wiederspruchsrecht? Ist es absehbar dass sich das ganze bis September 2010 hinzieht, wenn wir eh die Gegend verlassen?