Hilfe zum Wiederrufsrecht bei T-Mobile und iPhone Vertrag

  • Hi,


    mein iPhone 3GS ist vorgestern gekommen ( T-COM ) habs ausprobiert bin mit dem Teil aber irgendwie doch net so zu frieden - kann ichs noch zurückgeben ? Die Sim Karte selbst wurde schon freigeschaltet/aktiviert - muss ichs jetzt behalten oder kann ichs noch zurückschicken ? Da steht was von 7 Tagen Retour und 14 Tage Rückgaberecht.


    Hab jetzt nochmal in den Retourschein gesehen - da steht:


    "Wenn sie das Handy schon genutzt haben , erlischt ihr Rückgaberecht. In diesem Fall werden wir die Lieferung nicht annehmen oder einen geminderten Wert berechnen"


    Womit kann ich jetzt da rechnen ? Wirklich wichtig - könnt ihr mir helfen ?

  • Was verstehst Du denn unter "ausprobiert"? Warst Du im Internet? Hast Du SMS verschickt? Telefoniert?

  • Hab keine SMS geschrieben oder telefoniert - die Karte ist aber freigeschaltet, darauf kommts ja an und das 3G Netz hat auch funktioniert.


    Wie sieht es nun aus mit dem Wiederrufsrecht ? Habs online bestellt und da steht man hätte ein 14.tägiges, muss dringend Bescheid wissen bevor ichs morgen zurückschicke.

  • Keine Panik, natürlich hast Du ein Widerrufsrecht, wenn Du den Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen hast. Davon gehe ich aber aus, sonst wäre dieser Retourenschein auch gar nicht dabei gewesen. Also den Retourenaufkleber drauf und ab...

  • Zitat

    Original geschrieben von Linea
    Keine Panik, natürlich hast Du ein Widerrufsrecht, wenn Du den Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen hast. Davon gehe ich aber aus, sonst wäre dieser Retourenschein auch gar nicht dabei gewesen. Also den Retourenaufkleber drauf und ab...


    Ok, danke - denke die werden mir zumindest den ersten Monat und das Auspacken des Geräts in Rechnung stellen - mit wieviel werde ich da rechnen müssen ?


    Welchen Grund geb ich am besten an ? Bei 544 steht als Grund Artikel gefällt mir nicht - meint ihr das reicht und womit darf ich dann rechnen ?

  • Eigentlich kann bei sachgemäßen Test des Gerätes gar kein Wertverlust im Rahmen des Widerrufrechts entstehen. Besser wäre es natürlich die Rechnung noch nicht oder nur per Lastschrift gezahlt zu haben für den Fall der Fälle...


    Man kann an den Adressaten aus der Widerrufsbelehrung den Widerruf (per Einwurfeinschreiben) auch ohne Angabe vom Gründen durchführen. Dass sollte man ggf. auch mal machen, ("Hiermit widerrufe ich...Unterschrift), wenn man nicht nächste Woche ein Ersatzhandy geschickt bekommen will oder der Händler die genannten Gründe anderweitig auszubessern versucht...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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