Prüfprotokoll gemäß § 45 i TKG erst ab gewissem Streitwert?

  • Zitat


    Sehr geehrter Herr xxx,


    wie Sie uns geschrieben haben wünschen Sie ein Prüfprotokoll gemäß § 45 i TKG. Ein solches Prüfprotokoll wird erst ab einem Streitwert von über 300 Euro erstellt.


    Wo liegt die Grundlage für diese Aussage?
    Vertrag ist allerdings kein Privatvertrag, sondern gewerblich.


    Ist sowas zulässig? Wie sonst soll ich sowas prüfen können?


    Hintergrund ist, dass wir Weiterleitungen außerhalb der Homezone berechnet bekommen haben, aber unser Mitarbeiter sich sicher ist zu dem Zeitpunkt sich nicht außerhalb der Homezone befunden zu haben, weil er ansonsten das Gespräch so nicht geführt hätte. Dies haben wir reklamiert und außer leeren Bausteinen habe ich keine Antwort bekommen, woraufhin ich das Prüfprotokoll angefordert habe. Daraufhin ist eigentlich gar nichts mehr passiert, außer dass wohl intern irgendwo vermerkt wurde, dass der Antrag abgelehnt wurde. Offiziell mitgeteilt wurde mir das nicht (immerhin 3 Monate wartete ich jetzt schon und jetzt die Antwort...).


    Kann da wer mehr zu sagen? Betrifft in dem Fall T-Mobile, dürfte aber eigentlich ja egal sein vom grundsätzlichen Sachverhalt her.

  • Können sie ja gerne machen - aber dann dürfte die Sache wohl klar sein. Insbesondere wenn man sich Absatz 3 mal genau durchliesst.


    Kurz: T-Mobil wird die Forderung dann nicht durchsetzten können.

  • ah, genial, den absatz hatte ich noch gar net so richtig durchgelesen ;)


    ich post hier einfach mal kurz das, worauf ich denke, dass du hinaus willst


    Zitat


    Ergibt die technische Prüfung nach Absatz 1 Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Teilnehmers ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den Teilnehmer abgeschlossen , wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen des jeweiligen Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit unrichtig ermittelt ist.



    edit: wie siehts damit aber grundsätzlich aus. Gibts hier für den Anbieter eine Möglichkeit rauszukommen? Kann er die Gebühren für die Prüfung abwälzen. Gibts eine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich?

  • Warum schickst Du nicht einfach eine - schön formulierte - Anfrage wie oben direkt an die Bundesnetzagentur?
    Anbieten würde sich eine E-mail, und zwar gleichzeitig an T-Mobile (damit die sehen, dass Du Dich nicht abwimmeln lässt) unter Fristsetzung (14 Tage). Nach erfolglosem Ablauf - und dann wohl vorliegender Anwort von der BNA - das Ganze erneut an T-Mobile per Fax, diesmal groß mit "Beschwerde" überschrieben und unter Nennung der Eingangsbestätigungsnummer zur ersteren E-Mail an T-Mobile..

  • Von o2 habe ich noch nie ein Rechnungsprüfprotokoll bekommen, weil deren System ja immer ganz korrekt abrechnet :D, wie zwei Techniker beim jährlichem Kurzbesuch immer wieder feststellen. Selbst Eplus lässt lieber sonderkündigen als bei Falschabrechnung noch einen Prüfbericht zu anzufertigen... :D .
    Interessant zu erfahren, dass t-mobile eine 300 Euro-Grenze sich ausgedacht hat.
    Fehlt nur noch Vodafone, wie schnell die wohl dabei von t-mobile kopieren?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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