unfall mit alkohol am steuer - folgen?

  • Erstmal danke für eure zahlreichen und schnellen Antworten. :top:


    Uelmuek: Danke für den Tipp, aber kann ich das auch jetzt noch in Anspruch nehmen, wo doch der Gutachter der gegnerischen Versicherung hier war? Und wer trägt hierfür die Kosten? Zunächst einmal ich, nehme ich an, also Zahlung im Voraus, ohne jede Aussicht, ob ich das Geld von der gegnerischen Versicherung überhaupt wiederbekomme? Und soll ich die gegnerische Versicherung anrufen? Was soll ich denen erzählen? Dass ich mit der Arbeitsweise des Gutachters unzufrieden war und nun ein unabhängiges Gutachten beim TÜV etc. auf deren Kosten machen lassen will?


    lordex: Interessant. Gibts dafür irgendeine (gesetzliche) Grundlage?


    Dauerposter: DANKE! Nach deinem Posting kam ich mir echt wie ein Idiot vor. :( Ich wusste es einfach nicht besser, einen Anwalt habe ich bisher noch nie gebraucht (kenne also auch keinen, der fähig ist) und Unfälle haben dann bisher immer meine Eltern für mich geregelt (die 2 selbstverschuldeten habe ich verursacht, als ich noch daheim wohnte). Von daher habe ich NULL Ahnung von der Materie.


    Wo ist denn die Grenze für den Bagatellbereich? Wie hoch die Schadenssumme ist, kann ich leider nicht sagen, wurde mir bisher von niemandem mitgeteilt. Mein Vater meinte nach Ansich der von mir an dem Abend gemachten Fotos vom Unfall, ein Austausch der Stossstange inkl. Lackierung käme beim Freundlichen sicher auf 1000 - 1200, vll. sogar 1500 Teuros. Fahrzeug wird nicht mehr aktuell produziert, Stossstange müsste also aus dem Archiv von VW kommen, was das ganze nochmal teurer machen dürfte.



    Was soll ich nun konkret tun, wen soll ich anrufen, was unternehmen, ohne vorab viel Geld auszugeben, was ich nachher möglicherweise nicht wiederbekomme?


    Achja, eins noch: mein Auto muss diesen Monat auch über den TÜV. Die Polizei meinte bereits, man müsse auch mal unter das Auto schauen, ob da alles okay sei. Plastik am Stossfänger ist ja "elastisch", das drücke sich wieder raus. Aber wenn unten drunter was kaputt ist, dann könnte das beim TÜV kritisch werden.

    Wenn wir Bratkatze grill'n, fängt die Stimmung an. Frisch gegrillt, knusprig kross, da will jeder gleich ran! ...
    Bratkatze schmeckt, ob Groß oder Klein; und weil sie immer gelingt, stimmen alle mit ein:
    Unsr'e Katze muss Bratkatze von Meica sein!


    Meica macht das Kätzchen!

  • Zitat

    Original geschrieben von d0t
    Fahrzeug wird nicht mehr aktuell produziert, [...]


    Um welches Modell handelt es sich denn?


    Zitat

    Aber wenn unten drunter was kaputt ist, dann könnte das beim TÜV kritisch werden.


    Könnte der Auspuff auch etwas abbekommen haben?

    ***21 Jahre o2***

  • Die Frage ist eher, wie Du an den Gutachter der Versicherung gekommen bist. Hast Du einen Termin mit der Versicherung ausgemacht, hast Du da irgendetwas zugestimmt oder unterschrieben?


    Wenn der einfach ungefragt auftaucht, dann kannst Du dem einen schönen Tag wünschen und ihn nach Hause schicken. Sofern Du da jetzt nicht schon was "falsches" unterschrieben hast, einfach die Versicherung anschreiben und nett mitteilen das Du einen eigenen Sachverständigen einschalten willst.


    Das lohnt sich aber nur, wenn Du über der Bagatellgrenze (~700,- EUR) liegst, bzw. der Schaden an Deinem Fahrzeug, denn ansonsten kann es Dir passieren, das Du die Kosten selber tragen darfst.


    Aber als geschädigter hast Du immer freie Gutachter-Wahl.


    Zitat

    Original geschrieben von d0t
    Plastik am Stossfänger ist ja "elastisch", das drücke sich wieder raus.


    Das wäre ich vorsichtig. Meine Erfahrung ist, das spätestens im nächsten Sommer oder Winter die ersten Risse auftauchen, und der Stoßfänger dann an der Stelle reist.


    Und davon ab, sollte der Wagen wirklich überprüft werden. Denn ich hatte es selber schon (auch komplettes Paket mit Unfallflucht und so), da wurde ich in einer Parklücke nur leicht vorne seitliche angetitscht, ausser ein paar Kratzern war nichts zu sehen. Bis ich nach ein paar Tagen die Vorderreifen bis zur Karkasse seitlich abgefahren habe. Fazit war dann, neue Lenkung und fast 10.000 DM schaden. Der sah von aussen erst mal wie ein 300,- DM Schaden aus. Daher nicht zu leichtfertig damit umgehen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Tob
    Um welches Modell handelt es sich denn?


    VW Passat B4
    Mod. VR6 (komplett lackierte Stossstange, nicht nur "untenrum" wie bei dem "CL" auf dem Foto)



    Zitat


    Könnte der Auspuff auch etwas abbekommen haben?


    Eher unwahrscheinlich, Auspuff sitzt links und er ist ziemlich genau mittig reingefahren. Nur zum Verständnis, es war kein heftiger Aufprall. Er wollte wohl (betrunken wie er war) einfach hinter mir parken und hat vll. das Gas mit der Bremse verwechselt.

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  • War nicht abwertend gemeint...


    Die Grenze des Bagatellschadens wird bei etwa 700€ brutto von den Gerichten gezogen. Da liegst du ja anscheinend gut darüber.


    Bist du ADAC-Mitglied?
    Oder sogar Rechtschutzversicherung vorhanden?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Also über 700,-€ liegt die Schadenssumme meiner Meinung nach (!) definitiv. Fragt sich nur, wie das der Gutachter sieht.


    Ja, ich bin im ADAC.


    Kann mir bitte trotzdem noch jemand sagen


    Zitat

    Original geschrieben von d0t
    Was soll ich nun konkret tun, wen soll ich anrufen, was unternehmen, ohne vorab viel Geld auszugeben, was ich nachher möglicherweise nicht wiederbekomme?

    Wenn wir Bratkatze grill'n, fängt die Stimmung an. Frisch gegrillt, knusprig kross, da will jeder gleich ran! ...
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  • Zitat

    Original geschrieben von d0t
    Also über 700,-€ liegt die Schadenssumme meiner Meinung nach (!) definitiv. Fragt sich nur, wie das der Gutachter sieht.


    Ja, ich bin im ADAC.


    Kann mir bitte trotzdem noch jemand sagen


    Wenn du ADAC-Mitglied bist, hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Verkehrssachen durch einen ADAC-Vertragsanwalt.


    http://www.adac.de/mitgliedsch…=2505&SourcePageID=144326



    Wenn der Schaden in Richtung 1.500€ geht, wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn der Schaden in Richtung 1.500€ geht, wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs?


    Mit sowas kenne ich mich leider nicht aus, sorry. :(


    Heute kam das Gutachten vom Fritzen der gegnerischen Versicherung. Was ich da gelesen habe, ist schlichtweg eine Frechheit. Der hat den Schaden VIEL zu gering eingestuft, ein Amateur würde erkennen, dass der deutlich höher ist!!!


    Anschliessend hat er dann die paar Macken, die das Auto an den äusseren Ecken am beschädigten Stossfänger hat, bis in utopische Summen bestimmt, sodass der letztendliche Betrag so gering ausfällt, dass es wirklich ein Witz ist.


    Was kann ich nun tun? Oder eher: was soll ich tun? Das werde ich jedenfalls auf keinen Fall akzeptieren! Ich fühle mich komplett verarscht und hintergangen.


    Soll ich am Montag den ADAC anrufen und das ganze zwecks der anwantlichen Erstberatung schildern, direkt zu einem Anwalt, beim TÜV das ganze schildern, oder...?


    Helft mir doch mal weiter. :(

    Wenn wir Bratkatze grill'n, fängt die Stimmung an. Frisch gegrillt, knusprig kross, da will jeder gleich ran! ...
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  • Zitat

    Original geschrieben von d0t
    Helft mir doch mal weiter. :(


    Das wird doch die ganze Zeit versucht. Nur wir können das aus der Ferne auch überhaupt nicht beurteilen. Wir lesen hier ausschließlich deine Meinung und du bist auch noch total unkonkret. Nenn genaue Summen, den genauen Schaden und alle Details, die du liefern kannst - so ist hier keine gezielte Beratung möglich.
    Du sagst vor allem, dass du keine Ahnung hast, maßt dir aber an, realistischer als der Gutachter zu sein => das klingt für mich ziemlich komisch. Und wenn wirklich Vorschäden da sind, ist es doch klar, dass du kein "neues Auto" auf den Hof gestellt bekommst.
    Fahr doch ansonsten in eine Werkstatt und lass dich vom Meister da beraten. Der freut sich doch, wenn du halt angibst, das auch bei ihm in der Werkstatt reparieren zu lassen.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Wenn du partout kein Kostenrisiko eingehen willst, dann mach doch einfach, was ich dir vorgeschlagen habe:


    Ruf heute noch den Adatsch an, schildere die Sache und lass dir einen Vertragsanwalt in deiner Nähe nennen. Da dackelst du nach Terminabsprache mit deinen Unterlagen zur kostenlosen Erstberatung hin. Dort wirst du dann erfahren, ob dich dein Gegner zu übervorteilen versucht und wie das weitere Prozedere ist.


    Ob der RA fähig ist oder merkst du spätestens nach dem Urteil...


    Wie ich aber bereits erwähnt habe: Schon allein die Tatsache, dass der Geschädigte anwaltlich vertreten wird wirkt bei derartigen Alltagsunfällen oft Wunder.

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