Re: Re: unfall mit alkohol am steuer - folgen?
ZitatOriginal geschrieben von dragon-tmd
War da nicht gerade was in den Nachrichten, dass man ohne richterlichen Beschluss keinen Bluttest anordnen darf?
Wäre ja noch schöner. Dann lässt sich der Richter schön viel Zeit und schwupps ist der Wert wieder im Normbereich. Wenn jemand sternhagelvoll ist dann brauch man sicherlich nicht noch ein Richter, der das anordnet.
Vernünftig so. Die Strafen für Alk-Fahrten sind noch viel zu gering. Führerschein für 6 Monate Entzug beim Erstvergehen, beim Zweitvergehen 12 Monate! Oder Alternativ 50% vom Monatsnettoeinkommen mal die oben genannten Monate!