unfall mit alkohol am steuer - folgen?

  • achso. das heisst die müssen zahlen und dürfen sich dann alles bis 5000 zurück holen? hm...eigentlich schon merkwürdig, weil ich das eigentlich als grob fahrlässig angesehen hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    und dürfen sich dann alles bis 5000 zurück holen?

    AB 5000... (wenn ich das richtig verstehe)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • hm, ich versteh das andersrum.


    bsp: riesen Unfall. 100000€ Schaden. 95000€ zahlt die Versicherung und 5000€ der Versicherte.


    aber vielleicht täusche ich mich auch

  • Genauso ist es in der Haftpflicht. 5000€ können sie sich bei Obliegenheitsverletzungen vom Versicherungsnehmer zurückholen. Bei Kombinationen von Vergehen natürlich auch mehrmals, was aber hier ja nicht zuzutreffen scheint.

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    AB 5000... (wenn ich das richtig verstehe)


    Bis!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ok, sorry, dann habe ich es falsch verstanden :cool:

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Wenn er unter 1,6 Promille (Blutwert) bleibt, sollte keine MPU gefordert werden. Der Rest ist Sache des Richters... tippe auf 8-12 Monate...

  • meine laienhafter Vermutung...das wird nix.


    der Unfall war gegen 5:00. Er war bis 08:00 auf der Wache. Um 13:00 hab ich mit ihm telefoniert und er klang immer noch betrunken. Seine vermuteten 1,5 halte ich für sehr optimistisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Wenn er unter 1,6 Promille (Blutwert) bleibt, sollte keine MPU gefordert werden. Der Rest ist Sache des Richters... tippe auf 8-12 Monate...


    http://www.neukoelln-online.de/bussgeldkatalog/alkohol.htm


    Steht alles drin. Bis hin zu Promille etc..


    Da ab 1,1 Promille sowieso die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird und hier auch noch ein Unfall vorliegt ist es schnurz egal ob er 1,5; 1,6 oder auch "nur" 1,3 intus hatte. Z


    um einen eine Strafttat mit Geldbuße oder sogar Gefängnis und vom Lappen kann er sich sicherlich mehr als nur 6 Monate verabschieden. Die MPU ab 1,6 gibt es wenn man erwischt wird aber keinen Unfall gebaut hat, bei dem vorliegende Fall wird nach Ablauf der Sperrfrist sicherlich erst die MPU nachgewiesen werden müssen bevor er wieder fahren darf.


    Ich würde mal auf 12-18 Monate tippen. (Und als persönliche Anmerkung: Das wäre noch viel zu milde. Das was er da gebaut hat ist kein Bockmist mehr, sonder unverantwortliche Sch****. Das dabei niemand verletzt worden ist, er sollte sich glücklich schätzen.)

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