unfall mit alkohol am steuer - folgen?

  • Hi,


    ein Kumpel von mir (ja, wirklich ein Kumpel und nicht in wahrheit ich - ich hab meinen Führerschein noch und fahre nicht wenn ich getrunken habe...) hat am Samstag dicken Bockmist gebaut.


    Er ist mit geschätzten 1,5 Promille (das war seine Schätzung) ins Auto gestiegen und hat dabei 2 parkende Autos gestriffen. Ich habs selber nicht gesehen, aber er meinte es war halt ein Blechschaden.


    Sein Auto ist wohl hinüber. Achsbruch oder sowas (wegen Vollbremsung + Lenkeinschlag) ....naja.


    Polizei kam dann natürlich und er musste einen Bluttest und alles machen. Laut ihm wurde ihm der Wert da noch nicht mitgeteilt, sondern gesagt, dass das später kommt.


    Nun rein interessehalber meine Frage.


    Was kommt da auf ihn zu (auch wegen dem neuen Bußgeldkatalog)? Er ist nicht mehr in der Probezeit und Ersttäter (alkohol) und hat laut eigener Aussage keine Punkte mehr. Ich konnte nur was über alkohol allgemein finden, nicht aber was genaues im Zusammenhang mit einem Unfall.


    Gruß und danke
    Sebastian

  • wird richtig teuer. min 1 Jahr kein Lappen, MPU wahrscheinlich 2 mal, Strafe, die Versicherung kommt auch noch und und und und....
    Ich würde deinem Kumpel empfehlen dass er zu einem Anwalt geht und sich beraten laesst wie man das am besten und schnellsten Schmerzarm ueber die Buehne bekommt.

  • Re: unfall mit alkohol am steuer - folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    hat dabei 2 parkende Autos gestriffen.

    Er hat WAS? Achso...gestreift...musste erstmal überlegen :D

    Zitat

    er meinte es war halt ein Blechschaden.
    [...]
    Sein Auto ist wohl hinüber. Achsbruch oder sowas (wegen Vollbremsung + Lenkeinschlag) ....naja.

    Äh........dann kann es aber mMn nicht nur ein Blechschaden gewesen sein.

    Zitat

    Was kommt da auf ihn zu (auch wegen dem neuen Bußgeldkatalog)? Er ist nicht mehr in der Probezeit und Ersttäter (alkohol) und hat laut eigener Aussage keine Punkte mehr.

    Ich kann es dir nicht beantworten (aber andere haben bestimmt gleich einen Link zur Hand), aber ich würde vermuten, das es in diesem Fall wohl "individuell" betrachtet werden muß. Fahren unter Alkoholeinfluß + Totalschaden (ich nehme da jetzt die andern Kfz mit rein) + Ersttäter... ich denke, der Lappen ist erstmal weg und sein Punktekonto ist auf jeden Fall wieder gefüllt.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • gestreift/gestriffen ... sorry ;)



    ich weiss nicht wie das mit seinem Wagen genau passiert ist....ist auch nicht der neuste. Die anderen sollen aber wirklich nur kratzer / blechschaden an den Türen und co haben (was wahrscheinlich auch schon teuer genug wird)

  • da steht leider nicht wie teuer das wird und wie lange der lappen weg ist. naja, vielleicht ist das wirklich individuell.


    danke

  • Soweit ich weiß, wird das in einem Verfahren vom Richter individuell festgelegt - i.d.R. 30 Tagessätze; also 1 Monatslohn weg. Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. In Einzelfällen für alle Ewigkeiten, was ich in diesem Fall ohne Personenschaden nicht glaube.
    Das lasst euch aber lieber nochmal von einem Juristen bestätigen - und einen selbigen würde ich persönlich auch schnellstens aufsuchen.

  • Erstmal ist es ja gut, dass es nur bei einem Blechschaden geblieben ist. :)


    Im Regelfall spricht man bei einem solchen Delikt von einem §315c StGB (Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss). Die in diesem Fall zu erwartende Strafe ist ca. 1 Monatsgehalt sowie ca. 12-18 Monate FE-Entzug. Ab einer BAK-Konzentration von 1,6 Promille ist eine MPU so sicher wie das Amen in der Kirche. Man geht nämlich davon aus, dass jemand, der so viel Alkohol im Körper hat, regelmäßig trinkt und daher als abhängig gilt. Hier geht es dann um die Prüfung der Geeignetheit des Probanden zum Führen von Kraftfahrzeugen im Allgemeinen. Die Verfsicherung wird den Kumpel in Regress nehmen und sich das Geld für die beiden geparkten beschädigten Fahrzeuge von deinem Kumpel zurückholen. Ob er den Lappen nach Ablauf der Sperre komplett neu machen muss, ergibt sich daraus, wie lange die FE entzogen bleibt. Unter 12 Monaten wird die FE meistens wieder so erteilt. Darüber kann er davon ausgehen, den FS neu machen zu müssen.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • übel.


    Laut ihm hat er bei seiner Versicherung eine Klausel, dass die bis 1,5 Promille noch zahlen. Wobei ich sowas noch nie gehört hab.


    naja, vielleicht ist ihm das eine Lektion

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    übel.


    Laut ihm hat er bei seiner Versicherung eine Klausel, dass die bis 1,5 Promille noch zahlen. Wobei ich sowas noch nie gehört hab.


    Da gibt es keine Klausel. Die müssen bezahlen! Der Regreß ist auch gedeckelt (AFAIK auf 5000 Euro), was ich persönlich eher nicht gut finde.

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