Zitat[b]Die Neukaufbeteiligung wird alternativ gezahlt, wenn eine Reparatur im Vergleich zum aktuellen Zeitwert des Gerätes unwirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich ist. Sie gilt ab Vertragsbeginn.
ZitatBleibt Ihr Gerät oder Ihr Fahrrad schadenfrei, steigt die Neukaufbeteiligung nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um 25 Euro an.
Wenn mich das Gerät jetzt ca. 350 € kostet... Was wrid es wohl in 3 Monaten nach Gebrauch noch für einen Zeitwert haben? Könnte die Wertgarantie nicht einfach wenn die Reperatur über 150 € kosten würde immer sagen sie zahlen nur die 150 € für Neukaufbeteidigung?
Zitat3. Nach Ablauf der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist besteht
Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes
(Sachschäden) durch Konstruktionsfehler; Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-,
Werkstätten- oder Montagefehler;
1.) Fakt: sobald ein Sturzschaden vorliegt ist die Garantie gegenüber dem Hersteller erloschen.
2.) Angenommen das Gerät fällt herunter aber funktioniert weiterhin, d.h. Garantie gegen über Hersteller erloschen....
3.) Später tritt ein Konstruktionsfehler; Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-,
Werkstätten- oder Montagefehler auf...
In diesem Fall zahlt keiner? Weil der Sturzschaden ist nicht verantwortlich für den Defekt und der Hersteller muss keine Garantie mehr leisten?
Das selbe dürfte zutreffen bei http://www.handy.schutzbrief24.de da dort Material, Konstrutions- und Montagefehler überhaupt nicht abgesichert sind.
Softwareupdate
Was wäre wenn ich selbst ein Softwareupdate mache, z.B. eine mit rompatcher geänderte Software drauf mache? (würde z.B. gerne den "darf diese Java Anwendung sich verbinden" Dialog abschalten)
grobe Fahrlässigkeit
Was ist bei "grober" Fahrlässigkeit? Können die Versicherungen sich einfach rausreden durch grobe Fahrlässigkeit und dann einfach nichts zahlen?
sonstige Versicherungen
Gibt es noch andere Anbieter die Herstellergarantie und grob fahrlässige Behandelung versichern? Z.B. Handy aus der Hand gefallen... Nicht falsch verstehen aber könnte man alles als grob fahrlässig hinstellen, wenn man das wiederum macht bräuchte man ja die Versicherung nicht.
Wäre auch gut wenn da nicht andere kleine Haken bei wären, z.B. Witterungseinflüsse ausgeschlossen.