Habe gestern Nacht wegen dem NPD Werbespot eine Beschwerde-Mail an ARD gesendet und gerade kam die Rückmeldung von ARD:
Sehr geehrter Herr xyz, vielen Dank für Ihre E-Mail. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanbieter sind dazu verpflichtet, für alle vom Bundeswahlleiter zugelassenen Parteien Wahlwerbespots auszustrahlen. Radio Bremen ist von dieser Pflicht entbunden. Die privaten Fernsehveranstalter müssen die Wahlwerbespots ebenfalls zeigen. Rundfunkstaatsvertrag, § 42, Absatz 2: Parteien ist während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag gegen Erstattung der Selbstkosten angemessene Sendezeit einzuräumen, wenn mindestens eine Landesliste für sie zugelassen wurde. Ferner haben Parteien und sonstige politische Vereinigungen während ihrer Beteiligung an den Wahlen der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament gegen Erstattung der Selbstkosten Anspruch auf angemessene Sendezeit, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie zugelassen wurde. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen die öffentlich-rechtlichen Fernsehanbieter das Prinzip der Chancengleichheit einhalten. Deshalb werden die Sendeplätze nach dem Zufallsprinzip verteilt. So wird dafür gesorgt, dass alle zur Wahl zugelassenen Parteien Anspruch auf vergleichbare Sendeplätze haben. Auf die Inhalte der Werbespots hat Das Erste - wie alle anderen Fernsehanstalten auch - keinen Einfluss. Die Parteien produzieren ihre Spots in eigener Regie und sind auch alleine dafür verantwortlich. Aus den Einnahmen von Gebühren und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, acht dritte Programme, den Kinderkanal, ihre Anteile an Phoenix, 3sat und Arte und 63 Hörfunkprogramme.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, jederzeit bei der Ausstrahlung von Wahlwerbesport auf eines der anderen dritten Programm umzuschalten, um dadurch den Strom "effizient" zu nutzen.