Habs gerade mal für mich überprüft. Debeka schliesst die USA auch nicht aus, für 6 Euro im Jahr
Das mit den 99,9 % scheint wohl nicht hinzuhauen.
maddy
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Habs gerade mal für mich überprüft. Debeka schliesst die USA auch nicht aus, für 6 Euro im Jahr
Das mit den 99,9 % scheint wohl nicht hinzuhauen.
maddy
Meine ist Envivia
Das mit dem Ausschluss der USA bei 99% der ARKV wäre mir auch neu.
Jetzt aber zur eigentlichen Frage.
Wenn er (der Freund) nicht zahlt, kann der Gläubiger die Forderung gerichtlich bestätigen lassen. Ähnlich dem deutschen Mahnverfahren, nur einfacher.
Dies kann dann, und besonders bei Ausländern, auch dazu führen, sofern der Gläubiger dies betreibt, dass es zu einer Fahndung kommt. Ist er im Bundestaat NY zur Fahndung ausgeschrieben, kann dies bedeuten, dass sich in Cali oder FL niemand für diese interessiert, und er somit dort problemlos einreisen kann. Will er aber im Staat NY einreisen, Unterwäsche im Handgepäck nicht vergessen.
Es ist auch so, dass bereits bei der Einreise die Handschellen klicken, wenn Sie denn überhaupt klicken, und nicht erst bei der Ausreise. Denn bei der Ausreise interessiert man sich ja eh nur für den grünen Abschnitt im Pass, wenn selbst der nicht vergessen wird. Wer sollte da dann die Schellen klicken lassen?
Also mir wäre das zu heiß, auch weil ich jetzt nicht genau weiß ob eine solche Schuld einer Steuerschuld gleichzusetzen ist. Denn dann kommt es zu einer bundesstaatlich übergreifenden Fahndung.
FAZIT: Zahlen, oder das Urlaubsland USA aus dem Reisekalender streichen.
Beim ADAC bekommt man soweit ich weiss auch eine günstige Auslandskrankenversicherung...
Am besten wäre ein generelles Abkommen,das die gegenseitigen KV Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden,also die des US Toristen in Deutschland und die des Deutschen Touristen ist den USA.
ZitatOriginal geschrieben von meon96
Am besten wäre ein generelles Abkommen,das die gegenseitigen KV Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden,also die des US Toristen in Deutschland und die des Deutschen Touristen ist den USA.
Am besten wäre, der Kerl würde zahlen. Wo sind wir denn? Ist doch nichts anderes als Diebstahl (eine Leistung.) Kann man nur hoffe, dass das KKH rechtliche durchgreift. Der nächste Tourist, der Hilfe braucht, wird sicher nicht freundlicher behandelt, wenn sowas öfters gemacht wird....
ZitatOriginal geschrieben von meon96
Am besten wäre ein generelles Abkommen,das die gegenseitigen KV Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden,also die des US Toristen in Deutschland und die des Deutschen Touristen ist den USA.
Hast Du das auch nur ansatzweise durchdacht?
Nein?
Dachte ich mir.
Prüfe doch mal, ob der Schuldner eine Kreditkarte hat: Oftmals ist da eine Auslands-KV inkludiert, auch wenn die Reise nicht mit der KK bezahlt wurde.
Falls er Privatpatient ist, lohnt ein Blick in die Police: Auch hier ist oftmals eine ARJ enthalten, meisten jedoch nur zur Schonung der Selbstbeteiligung; der Versicherungssschutz gilt so oder so auch in den USA.
das nächste mal wenn er wieder auf der gasse am verecken ist, soll ihn der krankenwagenfahrer anrotzen und weiterfahren
ZitatOriginal geschrieben von Rudi78
Na, dann nenn doch mal deinen Anbieter
Sorry aber das ist Quatsch. Die USA sind bei nahezu allen großen Anbietern inkludiert DEVK, ADAC, HUK, Victoria, Allianz etc.) - ich hab auf die Schnelle sogar gar keinen gefunden wo es nicht so ist.
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