Krankenhausrechnung NewYork - nicht bezahlt.

  • Habs gerade mal für mich überprüft. Debeka schliesst die USA auch nicht aus, für 6 Euro im Jahr ;)


    Das mit den 99,9 % scheint wohl nicht hinzuhauen.


    maddy

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Das mit dem Ausschluss der USA bei 99% der ARKV wäre mir auch neu.


    Jetzt aber zur eigentlichen Frage.
    Wenn er (der Freund) nicht zahlt, kann der Gläubiger die Forderung gerichtlich bestätigen lassen. Ähnlich dem deutschen Mahnverfahren, nur einfacher.


    Dies kann dann, und besonders bei Ausländern, auch dazu führen, sofern der Gläubiger dies betreibt, dass es zu einer Fahndung kommt. Ist er im Bundestaat NY zur Fahndung ausgeschrieben, kann dies bedeuten, dass sich in Cali oder FL niemand für diese interessiert, und er somit dort problemlos einreisen kann. Will er aber im Staat NY einreisen, Unterwäsche im Handgepäck nicht vergessen.


    Es ist auch so, dass bereits bei der Einreise die Handschellen klicken, wenn Sie denn überhaupt klicken, und nicht erst bei der Ausreise. Denn bei der Ausreise interessiert man sich ja eh nur für den grünen Abschnitt im Pass, wenn selbst der nicht vergessen wird. Wer sollte da dann die Schellen klicken lassen?


    Also mir wäre das zu heiß, auch weil ich jetzt nicht genau weiß ob eine solche Schuld einer Steuerschuld gleichzusetzen ist. Denn dann kommt es zu einer bundesstaatlich übergreifenden Fahndung.




    FAZIT: Zahlen, oder das Urlaubsland USA aus dem Reisekalender streichen.

  • Am besten wäre ein generelles Abkommen,das die gegenseitigen KV Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden,also die des US Toristen in Deutschland und die des Deutschen Touristen ist den USA.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Am besten wäre ein generelles Abkommen,das die gegenseitigen KV Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden,also die des US Toristen in Deutschland und die des Deutschen Touristen ist den USA.


    Am besten wäre, der Kerl würde zahlen. Wo sind wir denn? Ist doch nichts anderes als Diebstahl (eine Leistung.) Kann man nur hoffe, dass das KKH rechtliche durchgreift. Der nächste Tourist, der Hilfe braucht, wird sicher nicht freundlicher behandelt, wenn sowas öfters gemacht wird....

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Am besten wäre ein generelles Abkommen,das die gegenseitigen KV Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden,also die des US Toristen in Deutschland und die des Deutschen Touristen ist den USA.


    Hast Du das auch nur ansatzweise durchdacht?


    Nein?


    Dachte ich mir.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Prüfe doch mal, ob der Schuldner eine Kreditkarte hat: Oftmals ist da eine Auslands-KV inkludiert, auch wenn die Reise nicht mit der KK bezahlt wurde.


    Falls er Privatpatient ist, lohnt ein Blick in die Police: Auch hier ist oftmals eine ARJ enthalten, meisten jedoch nur zur Schonung der Selbstbeteiligung; der Versicherungssschutz gilt so oder so auch in den USA.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Na, dann nenn doch mal deinen Anbieter ;)


    Sorry aber das ist Quatsch. Die USA sind bei nahezu allen großen Anbietern inkludiert DEVK, ADAC, HUK, Victoria, Allianz etc.) - ich hab auf die Schnelle sogar gar keinen gefunden wo es nicht so ist.

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