Handy`s Kostenlos?

  • Kostenlose Handy`s


    Da gibt es z.B. das A50 für nichts!


    Geht sowas überhaupt?


    Inwiefern kann man dem trauen?


    Man kriegt die Gebühren, die wohl doch vom Provider abgezogen werden, vorher vom Anbieter auf das Konto überwiesen.


    Im Prinzip ist dürfte es ja keine Gefahr darstellen, ein Antrag zu machen, da man doch auf der sicheren seite ist.


    Was meint ihr dazu?

  • Re: Handy`s Kostenlos?


    Zitat

    Original geschrieben von Georgy Bush
    Kostenlose Handy`s


    Im Prinzip ist dürfte es ja keine Gefahr darstellen, ein Antrag zu machen, da man doch auf der sicheren seite ist.


    Was meint ihr dazu?


    Wenn du eine Vorabüberweisung von einem dubiosen Händler eine "sichere Seite" nennst, dann ja. Wenn der händler Pleite macht, sitzt du auf deinem Vertrag...

  • man schließt sogar 2 Verträge ab .. auch nicht schlecht :D



    http://www.kostenlose-handys.de/info.htm


    Frage 1:
    Warum muss ich zwei Verträge ausfüllen und bekomme ich auch zwei Handys ??.
    Antwort:
    Sie bekommen nur ein Handy, die Provision des zweiten Vertrags dient zur Finanzierung des Angebots. Da es keinen monatlichen Mindestumsatz gibt entstehen Ihnen für die zweite Karte und selbstverständlich auch für die erste Karte keinerlei Kosten.




    Und wie kommen die auf 430,- Euro Erstattung ?
    2x24x10,- Euro sind 480,- Euro, dazu sprechen die von "Keine Anschlußgebühr", also nochmal 50,- Euro Auszahlung. Macht eigentlich 530,- Euro Auszahlung. Denn die 50,- Euro Startguthaben pro Karte gibt es laut denen ja auch noch.


    Keine Grundgebühr, keine Anschlußgebühr, 100,- Euro Startguthaben, damit wird geworben.


    Im Antragsformular ziehen die dann plötzlich das Guthaben von der versprochen Auszahlung ab, und schwupss, gibt es nur noch 430,- Euro Auszahlung.


    Diese sogar inklusive MwSt, diese Firma kennt doch glatt das Umsatzsteuergesetz nicht :
    Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 5
    1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum
    gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1
    berechtigt sein. (das ist ein Endkunde nie und nimmer :-) )


    oder auch den BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
    Dort steht u.A. Der Agent (Anmerkung: Händler ) ist nicht
    berechtigt,dem Abnehmer (Anmerkung : Endkunde) eine Gutschrift über
    einen Preisnachlass (Anmerkung : Startguthaben, Provisionsauszahlung
    ect.) mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden
    Vorsteuerabzug vorzunehmen.....


    Und das Beste kommt noch, man schließt einen original E-Plus und einen RSLcom E-Plus Vertrag ab, das sieht man, wenn man die Vertragsunterlagen öffnet.



    alles also nicht sonderlich Vertrauen erweckend.....



    Sabsi

  • Ich frage mich da, wie die sowas überhaupt anbieten können, ohne Verluste einzufahren.


    Was erhoffen die sich davon?

  • rechnen tut sich das erstmal schon, die bekommen 2x Provision (evtl. 2x Gerätezuschüsse) und wenn die noch knapp 60 Euro MwSt an den Kunden geben, die eigentlich dem Finanzamt gehören, dann passt es schon.


    Anders, wenn die Auszahlung von 430,- Euro rein netto wären (was aber rechtlich der einzige Weg ist) , dann rechnet sich das sicher nicht mehr.


    Und das sich das dann eigentlich nicht rechnet, sieht die Firma bei der nächsten Umsatzsteuerprüfung. Und die kommt sicher.......




    Sabsi

  • Dann ist es wohl besser, die Finger davon zu lassen, auch wenn ich als Kunde keine schaden davon trage?


    Die Schuld kriegt dann ja nur der Anbieter.

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