Auto ohne Betriebserlaubnis gekauft, was tun?

  • Hallo ihr lieben Leute,


    ich habe ein hoffentlich kleines Problem...


    Vor 2 Monaten hab ich gebraucht bei einem Opel Händler, knapp 150 km entfernt, einen Opel Astra H Caravan gekauft.


    So weit so gut. Beim abholen hat mir der Verkäufer alle notwendigen Unterlagen überreicht, bei einem Gutachten hat er gemeint, das wär für die Felgen, müsst ich nur immer dabei haben. TÜV und AU wurde alles neu gemacht vom Händler. Garantie hab ich ein Jahr bekommen.


    Jetzt wollt ich langsam mal nach Winterreifen schauen und schau meine Automappe etwas genauer durch.
    Das Gutachten stellt sich als Teilegutachten für Irmscher Federn heraus. Nachdem ich im Internet nen wenig geschaut hab, stellt sich heraus, dass die Federn eingetragen werden müssen.
    Strenggenommen fahre ich im Moment als ohne Betriebserlaubnis rum... :eek:


    Also denk ich mir, fährst du heute direkt zur Dekra und lässt dir das ganze eintragen. Zwar schade ums Geld, aber dann ist die Sache gegessen.


    Falsch gedacht...


    Erst fragt der gute Mensch mich nach einer Bescheinigung über eine Achsvermessung. Sag ich, hab ich nicht, hab das Auto so gekauft. Ich geh davon aus, dass das gemacht wurde.
    Der Prüfer sagt, ist okay, er schaut sichs trotzdem mal an.
    Nach einigen Minuten soll ich selber mal nachschauen. Er will mir was zeigen.
    Da stimmen die Nummern im Gutachten nicht mit den Federn überein. Die Federn sind für den Astra mit zulässiger Achslast von 960 kg, meiner hat aber 1060 kg. Sind also die völlig falschen Federn! :flop:


    Das kann ja wohl absolut nicht sein. Wenn ich ein Auto kaufe, gehe ich davon aus, dass alles mängelfrei und eingetragen ist. Hat der Händler ja schließlich auch auf der Garantiekarte so unterschrieben. Außerdem hat er ja auch TÜV und AU bekommen. Kann ja eigentlich auch nicht sein, da die Federn ja weder im Brief noch im alten Schein eingetragen waren...


    Jetzt ist die Frage, was kann ich machen?
    Bevor ich da jetzt anrufe und total Stunk mache, würde mich interessieren ob ich da überhaupt Ansprüche geltend machen kann oder ob ich jetzt gelitten hab.
    Will am liebsten die blöden Federn raushaben, Serienfedern reinhaben und gut ist. Als ich das Auto gekauft hab wusst ich ja nicht mal, dass der tiefergelegt ist. Ich dacht es ist ein Sport, der muß so tief sein.


    Könnt ihr mir helfen? :confused:

  • Ist das denn so ein Gangster-Händler, oder wieso willst du da nicht einfach direkt freundlich anrufen? Hätte ich schon gemacht, bevor ich zur Dekra gefahren wäre.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Ist das denn so ein Gangster-Händler, oder wieso willst du da nicht einfach direkt freundlich anrufen? Hätte ich schon gemacht, bevor ich zur Dekra gefahren wäre.


    Nein natürlich nicht, aber bevor ich mich da vielleicht einlullen lasse und der mir sonstwas erzählt, was ich nicht nachvollziehen kann, würd ich einfach gern wissen was mir blüht.


    Möcht einfach wissen wo ich steh.

  • Vermutlich blüht dir ein freundlicher Autoverkäufer, der die ganze Sache prüft und zu deinen Gunsten eine Lösung findet.
    Ich verstehe echt nicht, wieso vor einem klärenden Gespräch immer gleich alle rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden müssen.


    Wenn das Gespräch anders verläuft als du hoffst, ist der richtige Zeitpunkt für diese Überegungen gekommen.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Wenn er auf erste Nachfrage meint rumstänkern zu müssen, kannst du ihn ja mal fragen ob er schonmal was von arglistiger Täuschung gehört hat. Entweder hat er den TÜV selbst bei sich in der Werkstatt durchführen lassen und da irgendwie gepfuscht oder er kennt jemanden auf der Prüfstelle gut. Gut möglich, dass die Dinger auch vorher ausgebaut und später wieder eingebaut wurden. Wenn er keine Serien-Federn spendiert, würde ich dem die Karre wieder auf'n Hof stellen und mein Geld zurückfordern.

  • So, er war zwar recht mürrisch, aber rumgestänkert hat er nicht.
    Er hat zwar dauernd darauf beharrt, dass da eine ABE dabei gewesen wäre und dass das nicht eingetragen werden müsste, aber als ich ihm dann gesagt hab, dass es die falschen Federn sind wurd er dann doch etwas kleinlaut.
    Ich soll ihm jetzt Teilegutachten und TÜV-Bericht faxen, damit die das dann beim TÜV nachschauen können. Er hat gemeint, dass das ja da hätte auffallen müssen. Naja, mal sehen.
    Ich hoff ich muß jetzt deswegen nicht extra nochmal 300 km in Kauf nehmen um das wieder zu ändern. Vielleicht gehts ja über nen heimischen Opel-Händler.


    Für weitere Tipps bin ich dennoch dankbar.

  • Vermutlich hat er sich vom Vorbesitzer übern Tisch ziehen lassen und ärgert sich, das er nun so ein Problem mit dem Verkauf hat. Verdient wird er wohl nicht mehr so viel bei dem Auto haben. (Dank an die Abwrackprämie)


    Ich würd versuchen die Teile eintragen zu lassen und gut ist. Das Theater wird vermutlich zu keinem Ergebniss führen und das Auto wirste sicherlich jeden Tag brauchen.


    Speicher es unter Lebenserfahrung ab, fürs nächste Mal weisste dann besser Bescheid.

    9 von den 10 Stimmen in meinem Kopf sagen - ich bin nicht verrückt.

  • Eintragen geht ja nicht, das hatte ich ja heute vor. Dann wärs ja auch nur halb so schlimm und ich hätts unter Lebenserfahrung abgespeichert.
    Es sind ja völlig falsche Federn eingebaut die für die Version des Autos nicht zulässig sind.


    DAS ist das Problem. Und da seh ichs nicht ein, das unter Lebenserfahrung abzuspeichern.

  • Wie flashhawk völlig richtig festgestellt hat wirst du wohl keinem mit dem BGB erschlagen müssen. Natürlich ist das ein klarer Sachmangel und dir steht die ganze Palette der Gewährleistungsansprüche zu. Das wird der Verkäufer auch wissen und die Karre in Schuss bringen. Theoretisch ist der Erfüllungsort für die ganze Story dein Wohnort. Allerdings wird das kaum möglich sein. Du kannste allerdings nicht einfach zum anderen Opelhändler rennen und es machen lassen und ihm dann die Rechnung schicken. Er hat das Recht selber nachzuerfüllen. Wenn du darauf bestehst muss er dir aber selbstredend auch die Fahrtkosten zu ihm erstatten, da Nacherfüllung für dich als Verbraucher kostenlos zu erfolgen hat.


    Diesen Punkt wird der Verkäufer wohl nicht von sich aus offenlegen, darauf könntest du ihn also hinweisen.



    LG


    maddy

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  • Ich will ja auch gar keinen mit dem BGB erschlagen müssen.
    Wollte nur wissen ob ich überhaupt Ansprüche hätte, nicht, dass es da irgendwelche Fristen gäbe und ich hätte jetzt Pech gehabt.
    Deswegen hatte ich ja jetzt auch da angerufen und mal mit ihm geredet, auch wenn er nicht begeistert war.


    Danke für deinen Tipp m4ddy, um solche Tipps gings eigentlich. Bin jetzt nicht der Mensch der jetzt meint aus der Sache Gewinn schlagen zu müssen. Ich will nur ungern drauflegen.


    Wäre halt schön wenn ich das hier machen lassen könnte und die Händler einigen sich. Naja, mal schauen was bei rauskommt.

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