Hallo,
aus gegebenem Anlass habe ich mal an die Bundesnetzagentur geschrieben und reklamiert, dass ein (angerufener) Anbieter Gebühren berechnet ohne daß eine Verbindung mit dem Angerufenen selbst oder seiner Mailbox zustande gekommen ist.
Hier nun der von unten nach oben zu lesende Schriftwechsel
ZitatAlles anzeigen-----Original Message-----
From: Verbraucherservice@BNetzA.de [mailto:Verbraucherservice@BNetzA.de]
Sent: Thursday, August 13, 2009 12:50 PM
To: ....
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wie bereits dargelegt, existieren diesbezüglich keine gesetzlich geregelten Vorgaben.
Es handelt sich somit um ein rein privatrechtliches Vertragsproblem, welches Sie ggf. auf dem Zivilrechtsweg klären müssen.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
13.08.2009
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ........
Gesendet: Donnerstag, 13. August 2009 11:15
An: Verbraucherservice
Betreff: RE: ... Gebührenberechnung ?
Guten Tag,
das von Ihnen unten ausgeführte war mir alles bekannt und nicht die Frage.
Die Frage ist:
Darf eine nicht mit dem Angerufenen zustande gekommene Verbindung berechnet werden, wenn unter telekommunikationsrechtlichen Aspekten für den Anrufenden nicht vorhersehbar ist, daß berechnet werden wird?
Da bekommt mein Rechtsgefühl heftige Bauchschmerzen.
Unter dieser Argumentation könnten mir für für so einen Anrufversuch ja auch 1000 Euro berechnet werden.