ZitatOriginal geschrieben von FraDi
pecko: da die Gutschrift ja erst auf der zweiten Rechnung kommt bleibt eigentlich nur die Option das es sich um Gesprächsguthaben handelt da der AP ja schon auf der ersten Rechnung draufsteht und berechnet wird. Das o2 im Nachhinein nochmal 25€ zurücküberweist dürfte unwahrscheinlich sein...
Stimmt natürlich! :gpaul:
Also keine AP-Befreiung, sondern 25€ Startguthaben/Gesprächsguthaben....