Reparatur-Unfähigkeit...
... wenn ich mich hier durchklicke oder so im Internet suche, finde ich zum Thema "Wandlung", "Garantie" etc. viel Halbwissen, was die rechtliche Lage und Handlungsmöglichkeit des Käufers angeht, leider aber keine konkreten Tipps.
Folgender Fall bei mir:
am 24.01.2011 E52 zum Nokia-Carepoint zur Reparatur gebracht, weil es sich nicht mehr starten ließ. Am 25.01.2011 informierte man mich telefonisch, dass das Telefon nicht vor Ort repariert werden kann sondern ins Werk gesendet werden muss. Am 08.02.2011 habe ich es zurückerhalten. Der Fehler war behoben. Lt. Auskunft eines Mitarbeiters ist eine komplett neue Platine verbaut worden, die noch in keinem anderen Gerät lief. Zuhause stellte ich fest: ein neuer Fehler war da: die Displayhelligkeit ließ sich nicht mehr regeln.
Am 09.02.2011 habe ich das Telefon deshalb als Reklamation zurückgebracht, am 02.03.2011 habe ich das Telefon zurückerhalten, der neue Fehler (Displayhelligkeit) war nicht behoben.
Am 04.03.2011 habe ich das Telefon deshalb wieder als Reklamation zurückgebracht.
Eine Wandlung lehnte der Verkäufer (Verkäufer ungleich Nokia Carepoint) ab, wegen Beweislastumkehr, da älter als 6 Monate (nämlich 13)
Kann ich irgendwas tun? Irgendwas sinnvolles, hilfreiches? Ich fragte den Rep.-Mitarbeiter, wie oft ich denn wohl noch kommen soll, bis die es hinkriegen, das Telefon repariert an mich zurückgeben zu können. Naja, er meinte 4-Mal, 5-Mal, 6-Mal, nach oben offen. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht...
Kann das sein?
Hat da jemand Tipps für mich?