ZitatOriginal geschrieben von maschi_ac
Eine Kündigung per Fax ist keineswegs sicher. Oft genug wird das Fax einfach nicht beantwortet. Dein Sendebericht ist nen feuchten Kehricht wert. Das kann genauso gut eine Beschwerde oder ne Studentenbescheinigung sein...
Faxsendebericht enthält ein verkleinerte Kopie der ersten Seite und Kündigungen sind bei mir selten länger als eine Seite. Genauso kann übrigens in dem Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde, eine Studentenbescheinigung oder ein leeres Blatt sein...
Dann lieber per Fax, denn das läßt sich beim Anbieter wiederfinden, da steht nämlich kein Fax was Seite für Seite ausspuckt, sondern ein Faxserver, der aus Revisionsgründen das Löschen von eingegangenen Faxen in den meisten Fällen nicht zulässt. Mein Fax hinterläßt digitale Spuren - ein verlorengegangenes DIN A4 Blättchen nicht.
ZitatOriginal geschrieben von maschi_ac
Na sicher, hier geht es ja auch wichtige Dokumente handelt, deren Eingehen durch ein Rückschein bescheinigt wurde
Bestimmt! Das geht sicher direkt zur GF.
In der Realität ist es ein Mehraufwand, da das Schreiben nicht vom Dienstleister aus dem Postfach geholt werden kann, sondern das Schreiben manuell bearbeitet und dann an den Dienstleister zwecks Erfassung weitergeleitet werden muss. Das sind zwei zusätzliche Brüche in der Prozesskette, bei denen das Schreiben verloren gehen kann.
ZitatOriginal geschrieben von maschi_ac
Im Zweifelsfall wird der TK-Anbieter vor GEricht beweisen müssen, was da beweisbar eingegangen ist!
Nein! Im Zweifel musst DU beweisen, was, das und wann es eingegangen ist. Und da ist mir das gute, alte Fax - ohne Medienbruch - am Liebsten.
ZitatOriginal geschrieben von maschi_ac
Was du so alles denkst... Schöne Traumwelt.
Wenn doch nur alle meine Träume so real wären...
Und was stellst du dir so vor? In Unternehmen mit dieser Kundenzahl bewegen sich Kundenschreiben nicht mehr in Rundablagen und stapelweise durch's Unternehmen...
@Melkor: Vollkommen korrekt!