Bevor ich nun ggf. vom Sonderkündigungsrecht für die Schubladenkarten Gebrauch mache, eine Frage zum Startguthaben.
Nach negativer Erfahrung mit der Dezimierung meiner Congstar-Karten (sollte lt. Hotline kündigen um das Guthaben zu erhalten, dann wurde die Auszahlung aber wegen Startguthaben verweigert), wie sieht es bei E-Plus mit der Auszahlung von Startguthaben aus ?