ZitatOriginal geschrieben von Allah
SMS reicht nicht, aber wer wird wegen 3,40EUR schon klagen? Das weiß ePlus genau.
Ein Wettbewerber hoffentlich
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ZitatOriginal geschrieben von Allah
SMS reicht nicht, aber wer wird wegen 3,40EUR schon klagen? Das weiß ePlus genau.
Ein Wettbewerber hoffentlich
Allah: Stimmt nicht ganz, § 126 BGB gilt unmittelbar nur, wenn die Schriftform durch Gesetz vorgeschrieben ist. Für durch Vertrag/AGB vorgeschriebene Schrifform gilt:
§ 127 Vereinbarte Form
(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.
(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.
Ich möchte noch einmal an meine Frage erinnern, die zwischenzeitlich recht weit nach oben gerückt ist:
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Weiß eigentlich schon jemand, ob durch die Einführung dieser Nichtnutzungsgebühr die alte Regelung betreffend diese unseligen "Zeitfenster" entfällt?
Meines Erachtens hängt die Beurteilung der von Eplus getroffenen Maßnahme entscheidend hiervon ab. Ein Wegfall der Zeitfenster würde ein ganz anderes Licht auf die Angelegenheit werfen ... leider habe ich zu diesem Thema bisher nichts finden können.
Frankie
ZitatOriginal geschrieben von mayday7
Wunderbar, dauert nicht lang und wir haben das bei Callya, Xtra und Loop
gruß mayday7
Eher unwahrscheinlich. Zumindest bei o2 wurde das Prepaid-Angebot aktiv verbessert - Einführung von Internet-Packs, Flatrate u.s.w. T-Mobile und Vodafone haben eine sehr große Kundschaft im Prepaidsektor. Bei E- dagegen wurde das eigene Prepaidangebot immer weiter vergraben - durch unatraktive Tarife, Zwangsmailbox u.s.w. Es ist etwas halbherzig jetzt eine Nutzungsgebühr zu verlangen, die hätten gleich sämtliche Prepaidtarife einstampfen lassen und alles in den Händen der Tochter-Discounter überlassen können.
Viele regen sich hier auf,die wahrscheinlich gar nicht davon betroffen sind...
Wenn man von seinem Sondekündigungsrecht Gebraucht macht, bekommt man dann sein restliches Guthaben noch ausgezahlt, oder verfällt das dann sowieso?
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Nun wird nach anderen mehr oder weniger kreativen Moeglichkeiten gesucht, die Nutzer zur Nutzung zu bewegen.
Eine weitere Möglichkeit wäre (neben einer Mindestnutzung) den Preis an den seit kurzem geltenden IC anzupassen, Boni-Optionen al la CallYa einzuführen oder anderweitig kreativ zu werden.
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Aus meiner Sicht ein absoluter Skandal und ein Schlag ins Geschicht für Prepaid.
Warum?
Eine kostenpflichtige Aktion in zwei Monaten sollte auch jemand mit mehreren Karten hinkriegen.
Egal,bin eh nicht betroffen.
-ralf-
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von RAR
Ich sehe in der ganzen Aktion von E-Plus keinen Sinn, wenn sich der Aussage der Pressestelle folge. :confused:
Die meisten Prepaid Kunden werden wohl bei einer nicht genutzten Karte kein Guthaben oder ein Guthaben was kleiner als 1.- Euro ist drauf haben.
Rechtlich bedenklich wäre es auch, wenn E-Plus (oder andere) irgendwann versuchen werden, das „Guthaben“ von nicht genutzten Prepaidkarten mit solchen Methoden ins Minus laufen zu lassen, um dann diesen Betrag einzufordern bzw. einklagen zu lassen.
Einklagen können sie da garnichts und sie werden das auch nicht. Bei 0 Euro Guthaben ist Schluß bei einer Prepaidkarte. Die können sie halt dann deaktivieren, mehr ist da nicht drin.
Hallo,
E-Plus scheint an seinen "eigenen" Prepaid-Angeboten keinen Spaß mehr zu haben und will uns sagen, "geht zu Blau, Simyo, etc."
Also tun wir das.
Oder reduzieren unseren Kartenbestand und konzentrieren uns auf die Karten (und Nummern), die uns wichtig sind.
Jeweils eine Karte in jedem Netz reicht doch
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