E-Plus führt Nichtnutzungsgebühr für Prepaidkarten ein

  • Aktive Nutzung auch Anruf zu 0800?


    Zitat

    Original geschrieben von ChinaMobile
    Da seitens E-Plus nur die aktive Nutzung, nicht jedoch ein Mindestumsatz angesprochen wird, sollte ein kostenpflichtiger Anruf oder eine kostenpflichtige SMS ausreichen, um die monatliche Abbuchung von 1 Euro zu umgehen.


    Warum kostenpflichtiger Anruf/SMS? Es gibt doch kostenfreie 0800 Nummern, die zu wählen, heißt zum einen aktive Nutzung (passive Nutzung wäre wohl, wenn man mit dem Handy gar nicht telefoniert) und zum anderen sich irgendeine kostenfreie Bandansage anzuhören.


    Aber Du hast natürlich recht, dass man es letztendlich sehen wird, wie e- das zum gegebenen Zeitpunkt handhabt.


    Ciao

  • E-Plus wird erkannt haben, dass Niemand mehr die völlig überteuerten Tarife von Time&More und Zehnsation haben möchte und kauft. Von daher gilt ab jetzt aus den Bestandskunden rausholen was geht.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Sofern mein Posteingang voll ist, bitte mein Kontaktformular nutzen.
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für 22,99 Euro/Monat | Mobilfunk: share mobile(10 GB LTE im Telekom-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 10,00 €/30d)

  • Ich sehe in der ganzen Aktion von E-Plus keinen Sinn, wenn sich der Aussage der Pressestelle folge. :confused:



    Die meisten Prepaid Kunden werden wohl bei einer nicht genutzten Karte kein Guthaben oder ein Guthaben was kleiner als 1.- Euro ist drauf haben.


    Rechtlich bedenklich wäre es auch, wenn E-Plus (oder andere) irgendwann versuchen werden, das „Guthaben“ von nicht genutzten Prepaidkarten mit solchen Methoden ins Minus laufen zu lassen, um dann diesen Betrag einzufordern bzw. einklagen zu lassen.

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Und wie soll siich ein Kunde gegenüber E+ verhalten, der erst in 3-4 Monaten sein handy einschaltet und plötzlich weniger Guthaben hat ? Zurückfordern ?


    Gruss nato

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Was entstehen denn für Kosten bei inaktiven Karten?

    Also das würde mich auch interessieren - vorallem weil es allen nach Jahrzehnten erst auffällt. :)

    *iPadPro 12,9" 2015* *iMac 27" 2017* *iPad 6.Gen 2018* *Apple Watch Series 4 2018* *iPad Mini 5 2019* *iPhone 11Pro 2019*

  • Ist eine solche Mitteilung per SMS überhaupt rechtsgültig?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für 22,99 Euro/Monat | Mobilfunk: share mobile(10 GB LTE im Telekom-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 10,00 €/30d)

  • Es gibt einen relativ einfachen Trick um Schubladenkarten dennoch weiter am Leben zu erhalten und der Zwangsgebühr relativ gelassen entgegenzustehen:


    - Anmelden bei Gettings mit den 2,-€ im Monat
    - jeden Monat verlängert sich die Gültigkeit automatisch durch die Aufbuchung der 2,-€
    - von den monatlichen 2,-€ wird 1,-€ wieder abgebucht - bleibt sogar was übig :D


    Funktioniert natürlich nur solange, wie es keine Kontrolle über den Empfang der Werbebotschafen gibt. Im Moment kommt da aber meines Wissens ohnehin noch nichts weiter durch...


    Bye, Mike

  • Was ist bloß mit E+ los? Reichen 40% Umsatzrendite immer noch nicht? :mad:


    Ist imho nur eine Frage der Zeit bis die ersten Discounter im E+ Netz nachziehen. Wäre ja auch nur logisch: Wenn schon der Netzbetreiber wegen angeblichen Kosten diesen Schritt geht müssten ja logischerweise die Discounter erst recht diesen Weg beschreiten...

    Android hat mich eine vierstellige Summe gekostet. Never again!

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Ist eine solche Mitteilung per SMS überhaupt rechtsgültig?

    Nein, laut ePlus AGB ist "Schriftform" notwendig, um über Änderungen zu informieren.


    Laut BGB ist "Schriftform" so definiert:


    "§ 126
    Schriftform


    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.


    (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.


    (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.


    (4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
    "


    "§ 126a
    Elektronische Form


    (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.


    (2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren."




    SMS reicht nicht, aber wer wird wegen 3,40EUR schon klagen? Das weiß ePlus genau.

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