Mal vom rechtlichen abgesehen:
Wenn man zum 31. kündigt, dann heißt das, dass das das Paket bis zum 31. abgeschaltet worden ist. Rein von der Begrifflichekit her...
Aber manche Geister wird man nie vertreiben können
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Mal vom rechtlichen abgesehen:
Wenn man zum 31. kündigt, dann heißt das, dass das das Paket bis zum 31. abgeschaltet worden ist. Rein von der Begrifflichekit her...
Aber manche Geister wird man nie vertreiben können
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Mal vom rechtlichen abgesehen:
Nein, denn exakt darum geht es (hier) ja.
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Aber manche Geister wird man nie vertreiben können
Du wolltest sagen: Man muß es nur oft genug wiederholen, dann stimmt es schon?
ZitatOriginal geschrieben von StevenWort
Viel spannender wäre doch die Frage, wurde der 31ste überhaupt noch Berechnet (Pack-Grundgebühr) oder hat o2 sogar ein paar Stunden "spendiert"?
So kenne ich es nämlich von Loop eher.
Die gleichzeitig zum 31. bestätigte Kündigung des Mobilfunkvertrages hatte zur Folge dass der 31. noch berechnet wurde, falls du das wissen wolltest. Es vielen sogar nach Rechnungssystem noch 1500 Euro an Nutzungsgebühren an, was nicht passiert wäre, wenn er im Laufe des 31.ten -gleichzeitig mit der gekündigten Option- abgeschaltet worden wäre.
Lassen wir ihn in Frieden ruhen...
Zum Thema letzter Nutzungstag hier das einzige Posting mit ein wenig Gehalt:
[QUOTE] Original geschrieben von frank_aus_wedau
Im deutschen Rechtssystem enden Fristen stets mit Ablauf des betreffenden Tages. Hat o2 also tatsächlich eine "Kündigung zum 31.07." bestätigt, endet das Vetragsverhältnis am 31.07. um 24 Uhr - und zwar gleichgültig, welche Fristen im Vertrag ursprünglich vereinbart waren./QUOTE]
Und nun hört doch bitte auf, diesen Thread das dritte mal durch zu diskutieren, nach dem Motto "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem."
Wenn O2 auch nur eine klitzekleine handfeste Rechtsgrundlage für ihre Forderungen gesehen hätte, hätten sie niemals auch nur eine Spur von Kulanz gezeigt. Nur meine Meinung.
Re: Case closed
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von The Muppet
Die freundliche Dame, die nicht mit meinem Fall vertraut war, überflog mein Schreiben und ich fasste noch einmal mein Problem zusammen. Sie hielt daraufhin Rücksprache mit der "Fachabteilung" und rief nach 15 Minuten wieder an. Die erste Antwort: Man müsse leider an den €75 festhalten, weil das eben die Regelung in solchen Fällen sei.
Ich zeigte mich daraufhin enttäuscht von o2, schilderte nochmals meine Ansicht zu der Angelegenheit und wies u.a. auf die Aussage meines befreundeten Anwalts hin, der meine Ansicht bzgl. einer "Kündigung zum" teilen würde. Die Dame meinte dann, dass man da in meinem Fall "vielleicht doch noch etwas machen könnte" (o.ä.) und verwies mich kurz in die Warteschleife.
Kurze Zeit später sagte sie mir, dass man mir ausnahmsweise "aus Kulanz" (auf diesen Wortlaut wurde ausdrücklich Wert gelegt) den kompletten Betrag gutschreiben würde. Ich zeigte mich erleichtert und bedankte mich natürlich.
Gruß,
The Muppet
Also hat bei o2 sich niemals überhaupt ein Jurist oder gar jemand wirklich Verantwortlicher darum explizit gekümmert. Innerhalb eines Telefongesprächs wurde nach erneuter Rücksprache innerhalb von ein paar Minuten der "Rechnungsabteilung" auf die 75 Euro verzichtet.
Und damit war das ganz juristisch Exakte eher nicht ganz so wesentlich.
Und man sollte auch den Eindruck vermeiden, das wäre ja alles immer ganz klar nur weil man eine juristische Floskel kennt.
Wenn ein Vertrag von einem Monat Laufzeit vereinbart wurde, hat man dann Anspruch auf Leistung für einen Monat und einen Tag? Und wenn Otto ein Macbook für 50 Euro online verkauft, hat man dann auch einen Anspruch darauf?
Reicht nur, dass o2 was bestätigte oder muss man dass auch beweisen (was man glaubt am Bildschirm gelesen zu haben?). Und selbst wenn o2 fälschlicherweise AGB-widrig online wieder einen Fehler macht bzgl. des Kündbarkeitsdatums, hat man dann die Leistung nicht für einen Monat (bzw. monatlicher Verlängerung dieses Monats) gebucht und oder einen Tag länger? Und natürlich könnte man sich auf auf die Sichtweise stellen, dass das Pack ja auch mitten am Tag gebucht wurde und dann gff. auch exakt nach einem Monat während des Tages abgeschaltet werden könnte. Denn wenn ich eine Option abends buche und bekomme kurz später die Bestätigung per Sms, werden alle Gespräche, die ich vorher am Tag tätigte ja auch nicht innerhalb des später erst bestellten und aktivierten Packs berechnet.
Also sollte man es sich nicht zu einfach machen und es waren schon mehr als ein wichtiger Punkt zur Hilfe im Thread zur Lösung des Problems. Manchmal ist der Hinweis, einfach freundlich nachzufragen auch bereits die Lösung, auch wenn der Anbieter im Recht ist.
In der Tat gibt o2 viele Gutschriften nicht, obgleich der Kunde ein Recht darauf hätte, weil einfach was falsch bei o2 gemacht wurde. Andererseits gibt es aber auch viele Fälle (von mir eingenommen), wo doch kleinere oder größere Gutschriften (laut Forum) sofort gegeben wurden ohne wirkliche rechtliche Verantwortung - in Fällen wo auch ich mir denke, eigentlich hätte o2 da recht gehabt (was man auch mal erwähnen sollte, auch wenn die Nichterstattung bei den anderen Fällen damit nicht korrekter wird)
Wollte halt nur was gegen die "alles einfach-Philosophie" schreiben. So ist die Welt meist nicht. o2 klagt auch bei Pfennigaufrundungen bis zum EuGH ...
Sind doch nur Peanuts hier, 48.000€ im Auslands-Daten-Roaming ist schon eine andere Hausnummer:
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Sind doch nur Peanuts hier, 48.000€ im Auslands-Daten-Roaming ist schon eine andere Hausnummer:
Das ist wirklich ein Hammer! Als ich das gelesen habe, hat mir der Kerl schon Leid getan - andererseits: Diese Sorglosigkeit! Und im Urlaub eiskalt die Dienst-SIM-Karte nutzen, ist schon ziemlich frech. Entsprechend hoch ist die "Strafe"...
In diesem Fall ist der Nutzer nur deshalb der gea...rte weil es nicht sein Vertrag war.
In 99% aller ähnlichen Fälle habe ich bisher immer von Kulanzlösungen gelesen, hier hat der NB mal richtig zugeschlagen weil der direkte Kunde, der Arbeitgeber der armen S... die Rechnung mehr oder weniger anstandslos akzeptiert hat.
Wäre es sein eigener Vertrag gewesen und er hätte ordentlich Wirbel gemacht hätten die die Rechnung geshreddert und vergessen
Was das Urteil betrifft bezüglich Schadenersatz - passt doch wunderbar in eine Zeit, in der Mitarbeiter gefeuert werden, weil sie angeblich 50 cent Pfandbons geklaut haben (ohne das das je bewiesen worden wäre)
Schade, dass nicht erwähnt wird über welchen Zeitraum / bei welchem Datenvolumen und bei welchem deutschen Provider dieser Betrag zustandekam.
Im Ausland hat man in solchen Fällen ein wirkliches Problem, denn der Roamingpartner wird ggü. dem eigenen Provider wohl kaum auf das fällige Entgelt verzichten.
Die schließlich zu zahlenden 31.000€ werden wohl dieses Entgelt sein, die 17.000€ Differenz der Gewinnanteil des deutschen Providers an dieser Roamingsauerei.
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