o2: Massives Problem mit Pack-Kündigung (Rechnung über €1500)

  • Zitat

    Original geschrieben von MarcoNürnberg
    von daher sind die 75 Euro ein faires Angebot... -


    Aufgrund welcher Bestimmung in den AGB von o2 und/oder des TKG?

    Zitat

    Original geschrieben von MarcoNürnberg
    Es gibt schließlich Netzbetreiber und Provider, die auf die gesamte Summe pochen würden...!


    Ein etwas seltsames Rechtsverständnis, oder?
    Welche Anbieter meinst Du und auf welches Recht könnten sie sich berufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Hier gehts aber 1.500 € also gut das 10fache


    Es sind aber 75 Euro "Kulanz"-Rate die man zahlen muss. Und die erreiche ich bei einer kleinen unachtsamkeit schnell. Da müss sich jeder überlegen, was er will.


    Im Endeffekt ist es ja auch nur ein Verwahrungsgeld bei nen Verkehrsregelverstoß, das Du akzeptieren kannst. Wird Widerspruch eingelegt, gibts immer ein OWI-Verfahren, und das wird immer teuer !


    BTT: Kulanz wird es bei einen Streit über Anwalt und Gericht seitens O2 nicht mehr geben. Und besteht auch nur eine 5%ige Möglichgkeit (Bedenke: nicht jeder Anwalt ist gut, fair und erfolgreich - man weis es wie bei Mobilfunkvertrag auch oft erst nachher), das O2 nicht einlenkt, und bleibt man dann auf 1500 Euro zzgl. Anwalt, Fremdauslagen und Gerichtkosten sitzen. Nee ! Das ist es nicht Wert.


    Mit nen netten Schreiben und Tips von nen Fachkundigen (Juristen aus dem TT, Familie, Bekanntenkreis) kann man es ja mal versuchen. Aber mehr würd ich da nicht machen ... Im Endeffekt ist es dumm gelaufen. Und erfahrungsgemäß ist O2 nicht unbedingt der unkulanteste Anbieter - auch wenn nicht immer alles so durchschaubar ist bei O2.

  • Hat sich hier jemand nicht mal mt einem ähnlichen Problem an teltarif.de gewandt und die haben das dann zur Zufriedenheit des Kunden klären können? Würde ich glatt mal in Betracht ziehen.

  • Case closed


    Hallo an alle,


    nachdem ich am Freitag, den 14. August, ein Schreiben an o2 geschickt hatte, wollte man mich letzten Mittwoch auf meiner "Zweitnummer" erreichen. Davor wurde mir auf diese Rufnummer eine SMS geschickt, dass man sich im Laufe des Tages mit mir in Verbindung setzen werde und mir "eine persönliche und schnelle Lösung" anbieten würde.


    Nachdem ich keinen weiteren Anruf erhielt, habe ich heute bei der Kundenbetreuung angerufen, die mich schlußendlich an die zuständige (Rechnungs-?) Abteilung weiterverbunden hat.


    Die freundliche Dame, die nicht mit meinem Fall vertraut war, überflog mein Schreiben und ich fasste noch einmal mein Problem zusammen. Sie hielt daraufhin Rücksprache mit der "Fachabteilung" und rief nach 15 Minuten wieder an. Die erste Antwort: Man müsse leider an den €75 festhalten, weil das eben die Regelung in solchen Fällen sei.


    Ich zeigte mich daraufhin enttäuscht von o2, schilderte nochmals meine Ansicht zu der Angelegenheit und wies u.a. auf die Aussage meines befreundeten Anwalts hin, der meine Ansicht bzgl. einer "Kündigung zum" teilen würde. Die Dame meinte dann, dass man da in meinem Fall "vielleicht doch noch etwas machen könnte" (o.ä.) und verwies mich kurz in die Warteschleife.


    Kurze Zeit später sagte sie mir, dass man mir ausnahmsweise "aus Kulanz" (auf diesen Wortlaut wurde ausdrücklich Wert gelegt) den kompletten Betrag gutschreiben würde. Ich zeigte mich erleichtert und bedankte mich natürlich.


    Ich bin jetzt froh, dass die Sache ein gutes Ende genommen hat, aber dennoch könnte ich mir vorstellen, dass ein gewisses "System" dahintersteckt. Man lenkte erst ein, als ich hartnäckig (aber nicht unfreundlich) blieb und evtl. mag auch die Nennung meines befreundeten Anwalts eine Rolle gespielt haben.


    Ich überlege, ob ich in den nächsten Wochen nicht trotzdem noch ein Schreiben an die Rechtsabteilung von o2 verfasse und nachfrage, warum Kündigungen zu ein und demselben Datum mit Verweis auf meinen Fall eigentlich unterschiedlich behandelt werden und welche verbindliche Auffassung o2 bzgl. des letztmöglichen Nutzungstags vertritt.


    Fazit: Ende gut, nicht alles gut. Danke an alle für die rege Beteiligung an diesem Thread!


    Gruß,


    The Muppet

  • Re: Case closed


    Zitat

    Original geschrieben von The Muppet
    ...
    Ich bin jetzt froh, dass die Sache ein gutes Ende genommen hat, aber dennoch könnte ich mir vorstellen, dass ein gewisses "System" dahintersteckt. Man lenkte erst ein, als ich hartnäckig (aber nicht unfreundlich) blieb und evtl. mag auch die Nennung meines befreundeten Anwalts eine Rolle gespielt haben.
    ...


    Das einzige System bei o2 scheint zu sein ... dass es gar keins gibt ... zu keiner Zeit an keinem Ort ... :D



    Zitat

    Original geschrieben von The Muppet
    ...
    Ich überlege, ob ich in den nächsten Wochen nicht trotzdem noch ein Schreiben an die Rechtsabteilung von o2 verfasse und nachfrage, warum Kündigungen zu ein und demselben Datum mit Verweis auf meinen Fall eigentlich unterschiedlich behandelt werden und welche verbindliche Auffassung o2 bzgl. des letztmöglichen Nutzungstags vertritt.
    ...


    Lass die Sache lieber in Frieden ruhen ... ohnehin wird niemand verstehen, worauf Du hinaus willst ... und interessieren wird es erst recht keinen ... ;)


    Frankie

  • War bei 'nem Freund der gleiche Fall, nur die Rechnung war 800 Euro.
    Fiel die Rechnung dann auf 80.

    Moto X @ o2 Blue All-In M Professional
    Apple MacBook Pro 13,3" Retina @ Fujitsu B24W-6
    PlayStation 4

  • Zitat

    Original geschrieben von 535
    o2 verzichtet (freiwillig) auf Geld, das ihnen zurecht (!?) zusteht?


    Nein ... o2 verzichtet hier nicht auf Geld, das ihnen zurecht zusteht. o2 verzichtet auf das Recht der Geltendmachung einer bestrittenen Forderung.


    Und auf ein Recht zu verzichten, das schon im Vorfeld Kosten auslöst, auf denen man (wahrscheinlich) am Ende sitzen bleibt, ist im Geschäftsleben nichts ungewöhnliches. Eigentlich ein kluges Vorgehen ... ;)


    Frankie

  • Aus rechtlicher Sicht ganz kurz und bündig: o2 hätte die 1500 EUR gerichtlich niemals von Dir erhalten können, da der 31. vertragsgemäß noch zum Nutzungszeitraum gehörte. Punkt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von tie-fighter
    Aus rechtlicher Sicht ganz kurz und bündig: o2 hätte die 1500 EUR gerichtlich niemals von Dir erhalten können, da der 31. vertragsgemäß noch zum Nutzungszeitraum gehörte. Punkt.



    Das Thema wurde hier lange genug behandelt.
    Rechtlich ist die Sache nicht eindeutig. Nur gefühlt.


    Aber o2 hat ja eingelenkt um weiteren Aufwand zu vermeiden; das ist sicherlich löblich. Dass o2 den Streit niemals hätte gewinnen können ist natürlich quatsch.

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