o2: Massives Problem mit Pack-Kündigung (Rechnung über €1500)


  • Bedenke, dass in Deutschland die Verbraucher durch Verbraucherschutzgesetze stärker geschützt sind als wenn es nur einen Vertrag zwischen zwei Parteien gäbe.
    Alle Missverständnisse, die sich ergeben aus den AGB sind daher eher zugunsten des Verbrauchers auszulegen. Das ist die Natur der Fehler, dass sie ja falsch und fehlerhaft sind. Und drei User sind aus verschiedenen Foren unterschiedlicher Orte.
    Ich finde es nicht bedenklich wenn man Fehler macht, auch nicht wenn man sie nicht einsieht ;) . Aber wie man mit gemachten Fehlern umgeht, kann man ggf. noch ein wenig verbessern. Ich habe mehr Mitleid mit den armen untersten Hotlinern, die manche undurchdachten Anweisungen und Direktiven dem Kunden aufbürden müssen. Es gibt keine bösen Institutionen oder Gesetze oder Ordnungen, sondern es sind die Menschen die Ordnungen und Institutionen erschaffen, anwenden oder verändern bzw. eben nicht. Nun habe ich als Mobilfunkkunde auch eine Rechtschutzversicherung wie es sich anscheinend gehört und so würde ich bei fehlerhaften Internetberechnungen von losen Simkarten auch den mir zustehenden technischen Prüfbericht nach dem Rechnungswiderspruch bekommen ;) . Derzeit sind die Preise aber auch zugegebenermaßen trotz allem allgemein gefallen im Datenbereich.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Das Du es nicht weisst, spricht für Dich. Dann wirste nicht oft geblitzt


    Bin 1x in der 30 Zone mit 55 geblitzt worden:
    1 Punkt und ca. 130 € Geldstrafe oder vielleicht waren es sogar noch DM-Preise :D
    Der Polizist hat eher stunk gemacht, weil ich auf nem 50er Roller geblitzt worden bin und mit 55 halt schneller als die erlaubten 50 kmh war. Und an der Kiste war noch nicht mal was geschraubt ;)


    Hier gehts aber 1.500 € also gut das 10fache


    ... wobei ich wirklich keine Ahnung habe, wie schnell man solche Summen im Straßenverkehr berappen muss.


    Alllerdings glaube ich, dass selbst Bußgelder meistens geringer ausfallen und dieses Beträge nicht die Regel sind und man diese auch nicht versehntlich kassiert

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Erstaunlich ist wieder einmal, dass bei jedem solcher Probleme (oft genug mit O2) die "Selbst Schuld"-Schreier auftauchen und schon fast überhand nehmen.


    und wie nennst Du die Leute die stets auftauchen und es als selbstverständlich ansehen, daß der Kunde unschuldig ist? :D

    Zitat


    Auch bei mir zählt der letzte Tag des Monats vollständig (!) zur Nutzungsperiode dazu.


    Bei o2 ist der Vertragsmonat nicht identisch mit dem Kalendermonat. Letzter Tag des Vertragsmonats war anscheinend der 30. Die Horrorrechnung ist am 31. entstanden.


    Letztlich kam er Katastrophe, weil Vertrag und Surfoption nicht gemeinsam abgeschaltet wurden. Sie wurden aber auch nicht gemeinsam gekündigt.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Ja, das kann passieren. Es ist unglücklich gelaufen, aber der Fehler liegt bei dir, da du damit rechnen musstest, dass irgendwann am 31. der Tarif abgestellt wird.


    Hm, wenn Du einen Mietvertrag hast und am 31.x. ist Ende, wann muß ich dann die Wohnung verlassen haben wenn keine Auszugsuhrzeit angegeben wurde? Bezahlt ist die Wohnung bis 24:00, wenn ich mich nicht irre, ist das bei Vertragsoptionen anders? Reicht es da, wenn der Vermieter per SMS eine Info gibt? (Ich vermute nein.)


    Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    ö2 kommt dir trotz bzw. wegen deines Fehlers entgegen. Was du nun daraus machst und ob du die Kulanz verspielst, liegt bei dir.
    Entweder du siehst deinen Fehler ein und bist froh, dass es nur 75€ statt 1500€ sind oder du versuchst, "dein Recht", das du meiner Meinung nach nicht hast, durchszusetzen.


    Und im Haus des Vertragspartners amüsiert man sich, wie einfach man 75€ verdienen kann. Warum eigentlich 75€, warum nicht 50 oder 150? Auf welcher Basis gründet der Betrag?
    Eine SMS als Info ist nett, aber wie verbindlich ist sie? (Ein Fax ohne Unterschrift ist juristisch wie viel wert?)


    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Im Prinzip finde ich 75 Euro hier sogar angemessen. Der Teilnehmer hat sich halt nicht, wie jeder o2-Kunde es müsste, sich alle Fussnoten wirklich genau genug angesehen und seine Packlaufzeit nicht zwei Jahre lang monatlich überprüft. Das Lehrgeld des Anbieters erscheint angemessen.


    Du plädierst also indirekt für noch mehr Fußnoten? Alles noch etwas komplexer so daß es am Ende heißt: Im Zweifel für den Anbieter?


    Dieses Thema dürfte eigentlich gar kein Thema sein, egal wie der Anbieter heißt - es müßte möglich sein klar zu definieren wann Vertrag/Option startet und wann sie endet. (Und alle Moral von Hobbyjuristen bringt wohl eh wenig.)

  • Im deutschen Rechtssystem enden Fristen stets mit Ablauf des betreffenden Tages. Hat o2 also tatsächlich eine "Kündigung zum 31.07." bestätigt, endet das Vetragsverhältnis am 31.07. um 24 Uhr - und zwar gleichgültig, welche Fristen im Vertrag ursprünglich vereinbart waren.


    Wäre man bei o2 der Auffassung gewesen, das Pack hätte nur zum 30.07. gekündigt werden können, hätte man das dem TE mitteilen müssen. Durch eine Kündigungsbestätigung kann der Vetragspartner (hier o2) selbstverständlich einer Vertragsbeendigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt zustimmen. Macht er das, muss er sich dann aber auch daran halten.


    Meiner Einschätzung nach kümmert sich o2 aber recht wenig um die deutsche Rechtslage - man verfährt lieber nach "Gutsherrenart". Vielleicht hat man bei o2 ja auch ein eigenes Landrecht verabschiedet. Die Mitarbeiter von o2 müssen sich dann wohl daran orientieren - alle anderen aber nicht.


    Fraglich ist nur, ob der TE tatsächlich eine Kündigungsbestätigung des Packs zum 31.07. hat oder nur eine betreffend den Telefonvertrag. Gibt es hier keinen eindeutigen (schriftlichen) Nachweis betreffend das Pack, würde ich lieber die 75,- € zahlen. In diesem Fall hätte ein gerichtliches Verfahren nämlich den Charakter einer Lotterie ... und bei so etwas habe ich noch nie (freiwillig) mitgemacht.


    Frankie


    Erg.:
    Die SMS halte ich aus rechtlicher Sicht für völlig belanglos, wie das bereits in einem anderen Beitrag angemerkt wurde. Ein bestätigter Termin kann einseitig nicht mehr geändert werden. Weder durch eine SMS noch sonst irgendwie.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Im deutschen Rechtssystem enden Fristen stets mit Ablauf des betreffenden Tages. Hat o2 also tatsächlich eine "Kündigung zum 31.07." bestätigt, endet das Vetragsverhältnis am 31.07. um 24 Uhr - und zwar gleichgültig, welche Fristen im Vertrag ursprünglich vereinbart waren.


    D.h. selbst wenn eine Uhrzeit vertraglich vereinbart wurde, ist sie mit der Kündigungsbestätigung hinfällig? (Wobei diese Kündigungsbestätigung aus was bestehen muß, reicht da eine SMS? [Wohl nicht, oder?])


    [Leicht OT: Es gibt Mietverträge, die enden am letzten Tag generell um x:00, ich hatte welche um 12 oder auch 10:00, - mit einer Kündigungsbestätigung [des Mietverhältnisses] würde diese Uhrzeit obsolet?)]


    Gibt es dazu auch Hinweise in Form von §?

  • Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Bei o2 ist der Vertragsmonat nicht identisch mit dem Kalendermonat. Letzter Tag des Vertragsmonats war anscheinend der 30. Die Horrorrechnung ist am 31. entstanden.

    Das mit dem Kalendermonat nichts zu tun. Es geht darum, dass o2 (intern) von einer Laufzeit bis zum 30. ausgegangen ist, dem Kunden gegenüber von "kündbar zum 31." gesprochen hat.

    Zitat

    Letztlich kam er Katastrophe, weil Vertrag und Surfoption nicht gemeinsam abgeschaltet wurden. Sie wurden aber auch nicht gemeinsam gekündigt.

    Ne, ist klar. Der Kunde ist schuld, weil er nicht beides zusammen gekündigt hat. Der übereinstimmenden Kündigungsbestätigung seitens o2 "zum 31." darf der Kunde natürlich dann keinerlei Bedeutung beimessen, wenn sie ihm gegenüber an zwei verschiedenen Terminen mitgeteilt wird. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Im deutschen Rechtssystem enden Fristen stets mit Ablauf des betreffenden Tages. Hat o2 also tatsächlich eine "Kündigung zum 31.07." bestätigt, endet das Vetragsverhältnis am 31.07. um 24 Uhr - und zwar gleichgültig, welche Fristen im Vertrag ursprünglich vereinbart waren.

    Zitat

    Original geschrieben von 535
    D.h. selbst wenn eine Uhrzeit vertraglich vereinbart wurde, ist sie mit der Kündigungsbestätigung hinfällig? (Wobei diese Kündigungsbestätigung aus was bestehen muß, reicht da eine SMS? [Wohl nicht, oder?])

    Ich halte es nicht für ganz so einfach, wie Frank es dargestellt hat. Für Fristen gilt das zwar, das bedeutet aber nur, dass z.B. die Bestimmung "Zustimmung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Schreibens" bedeutet, dass es nicht auf die Uhrzeit des Zugangs ankommt, sondern die Frist immer mit Ablauf des letzten Tages der Frist endet. Oder dass "Der Vertrag endet am 31.12." bedeutet, dass er mit Ablauf des Tages endet.


    Selbstverständlich kann ich, wenn es um einen Termin geht, auch eine Uhrzeit wirksam vereinbaren, z.B. der Mietvertrag endet am 31.12. um 12 Uhr.


    In unserem Fall wurde aber keine Uhrzeit vereinbart, sondern eine Kündigung "zum 31.". Da von vornherein feststehen muss, welcher Termin damit vereinbart ist, kann man nicht sagen, dass der Kündigungstermin halt dann ist, wenn o2 das Pack abschaltet und eine SMS schickt. Kündigung "zum 31." kann man (wie hier schon geschrieben wurde" dann eben nur so auslegen, dass entweder der 31. um 0 Uhr oder um 24 Uhr gemeint ist. Und ganz üblich wird mit der Aussage der Ablauf des 31. gemeint.


  • Ich denke es ist bereits alles für o2 in bestimmten Fussnoten geregelt und wenn nicht ist es bestimmt aus den heiligen AGB herauszulesen ;) .Und da o2 davon ausgeht, dass alle Kunden die Fussnoten auswendig gelernt haben müssen, ist es nur gerecht, dass der Kunde, der dies nicht gemacht hat, zahlen muss, wenn er sich nicht als o2-Kunde würdig erweist. ;)


    Es reicht aber auch zu zeigen, dass o2 immer bei allen Kunden die Packs erst zum ersten Tag nach Monatsfrist online kündigen lässt, muppet braucht also nicht unbedingt beweisen, dass dies bei ihm der Fall war.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Es reicht aber auch zu zeigen, dass o2 immer bei allen Kunden die Packs erst zum ersten Tag nach Monatsfrist online kündigen lässt, muppet braucht also nicht unbedingt beweisen, dass dies bei ihm der Fall war.

    Ich muss diesbezüglich mein Posting von weiter oben korrigieren: Mein Rechnungslauf ist immer vom 10. bis zum 9., so wird auch das Pack abgerechnet. Online steht "kündbar zum 10.". Wie wir jetzt wissen, meint o2 damit wohl, dass der 9. der letzte Gültigkeitstag des Packs sein soll.


    Gibt es jemandem, bei dem angegebener Kündigungstermin für das Pack und Rechnungslauf eineinanderfallen oder passt o2 die Laufzeit des Packs immer an den Rechnungslauf an?

  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht dort immer der aktuelle Tag + 30 Tage als möglicher Kündigungstermin drin. Heute also z.B. 11.09.2009.


    BTW mein Rechnungslauf beginnt immer am 23. eines Monats

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