ZitatOriginal geschrieben von StevenWort
Ist doch egal was der Vertragspartner schreibt, spätestens bei der SMS hätte man doch mal denken müssen, okay, jetzt ist das Pack im System weg, ich hör jetzt mal auf zu surfen.
Praktisch gebe ich dir völlig recht. Juristisch ist die SMS aber irrelevant, da kommt es nur darauf an, welcher Kündigungstermin tatsächlich vereinbart ist. Und im Rechtsverkehr ist es nun mal so, dass mit "kündbar zum 31." oder "Kündigung mit Wirkung zum 31." in 99% der Fälle gemeint ist, dass die Kündigung erst mit Ablauf des Tages wirksam werden soll.