Frage bezüglich Visum für Russland

  • Hallo, habe folgendes Anliegen :
    jemand wurde für drei Monate nach Russland eingeladen und hat dieses Visum dann auch erhalten, welches für eine Einreise und eine Abreise nach/aus Russland gilt.
    Wenn diese Person nun während seines Aufenthaltes in die Ukraine fährt (für zwei Wochen) gilt dies dann als Abreise ? Es war/ist lediglich Urlaub mit der russischen Familie am schwarzen Meer ...
    Ist somit das Visum ungültig und die Rückfahrt in die Russische Föderation nicht möglich ?


    Hoffe ihr könnt mir helfen.


    MfG
    Robert

  • Spricht was dagegen, direkt an der Quelle nachzufragen?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Spricht was dagegen, direkt an der Quelle nachzufragen?


    Habe noch keine Antwort erhalten ...
    Würde was dagegen sprechen wenn wir die Unterforen Nokia, Samsung und wie sie alle heißen schließen und nur auf deren Internetpräsenzen verweisen ?
    Wozu ist das Forum denn da ?


    MfG

  • Dieses Problem haben letztlich alle, die Urlaub in einem visumpflichtigen Land machen und für diesen Urlaub eine Tagestour o.ä. mit Grenzübertritt gebucht haben.


    Das wird von den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Zum Teil sogar unterschiedlich zwischen mehreren Grenzübergangsstellen desselben Landes.


    Hier wäre ich also äußerst vorsichtig.


    Zudem wird die reisende Person wohl für den Trip in die Ukraine ein gesondertes Visum benötigen. Als ich mein letztes Visum für die Ukraine beantragt hatte (allerdings ein 6-Monatsvisum für beliebig viele Einreisen) war die Botschaft der Ukraine nicht sonderlich kooperativ. Ich hatte das Gefühl, dass man Ausländer lieber im Ausland sieht - eben genau so, wie es hier in D ist.


    Frankie

  • Es gibt für solche Fälle extra ein Visum mit zweimaliger Einreise. Kostet aber etwas mehr als das normale. Braucht man z.b. wenn man nach Moskau über Königsberg reisen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zudem wird die reisende Person wohl für den Trip in die Ukraine ein gesondertes Visum benötigen. Als ich mein letztes Visum für die Ukraine beantragt hatte (allerdings ein 6-Monatsvisum für beliebig viele Einreisen) war die Botschaft der Ukraine nicht sonderlich kooperativ. Ich hatte das Gefühl, dass man Ausländer lieber im Ausland sieht - eben genau so, wie es hier in D ist.


    Frankie


    Solange die Aufenthaltsdauer nicht 90 Tage überschreitet, ist der Aufenthalt in der Ukraine visumfrei.


    Zitat

    Original geschrieben von Martin[mm]
    Es gibt für solche Fälle extra ein Visum mit zweimaliger Einreise. Kostet aber etwas mehr als das normale. Braucht man z.b. wenn man nach Moskau über Königsberg reisen will.


    Sagen wir mal das oben von mir geschriebene ist bereits passiert ... muss die Person jetzt aus der Ukraine nach Deutschland reisen ?


    MfG

  • Vermutlich, da Ukraine genauso Ausland ist wie Deutschland. Falls die Person nur ein Visum zur einmaligen Einreise hatte und jetzt in der Ukraine festsitzt, muss sie wohl ein neues in Deutschland beantragen und kann dann erst wieder einreisen.
    Glaube nicht, das man als Deutscher in der Ukraine ein Visum für Russland beantragen kann. Könnte mich aber auch irren.

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