Miles and More Sammelthread-hier die besten Tipps zum Meilen EINLÖSEN,nicht sammeln!

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wo wir wieder bei äpfel und birnen wären, ... welche auch in der "rechtswissenschaft" nicht verglichen werden können.


    Doch, genau dann, wenn es um "Obst" geht. Hier sogar Kernobst. Um mal bildlich zu sprechen.


    Vergleichbar ist: Meilen verfallen nicht, Konditionen ändern sich für die Einlösung der Meilen.
    Nicht vergleichbar ist: Hier wird ein Vertragspartner neuen Namens eingesetzt.



    Der nicht-vergleichbare Teil des BGH-Falls ist aber völlig unbedeutend, es geht um die Auswirkungen für den Vertragspartner, der sich nun einer Änderung ausgesetzt sieht: Dieser konnte vorher für 90.000 Meilen in die USA, jetzt sind seine Meilen plötzlich um
    ca. 15% entwertet. Genau diese Entwertung fand auch im LTU-Fall statt.


    Zugegeben: Kern des Ganzen bei der LTU-Geschichte war der Meilenverfall. Airberlin trug jedoch zusätzlich vor, man könnte die Meilen ja aber weiter nutzen, das sei für den Kunden doch problemlos. Der BGH äußerte sich natürlich hauptsächlich zum Meilenverfall, dann aber auch(!) zur Einlösbarkeit zu geänderten Bedingungen.Ggenau das ist Kern der Diskussion um neue M&M Meilenwerte. Ein Weiternutzen ohne Unnanehmlichkeiten für den Kunden ist nicht gewährleistet, wenn die Meilen einen anderen Wert haben. Genau dieser abweichende Meilenwert tritt auch durch die neuen Prämienbedingungen bei M&M ein.



    Deine bisherigen Argumente sind daher hier nicht anwendbar, diese waren m.E.n.:
    - "Aber beim BGH ging es doch um LTU, nicht M&M" (keine weitere Diskussion)
    - "Aber beim BGH sollten Meilen verfallen" (Nein, es ging AUCH um die Nutzung zu geänderten Bedingungen bei Air Berlin, was damals angeboten wurde)
    - "Aber Meilen sind eine freiwillige Leistung, es besteht keine Rechtsbindung" (Hat der BGH verneint)


    Sollte es weitere Argumente geben, die wir noch nicht diskutiert haben, die mir zugleich aber auch nicht aufgefallen sind, so könnte sich das Blatt noch wenden.


    Grüße

  • irgendwie drehen wir uns im kreise, auch werden meine argumente und bgh-urteile falsch interpretiert.
    ich ziehe mich daher zurück und bin mir sicher dass jedes gericht in deutschland pro m&m urteilen würde.

  • Hallo,


    sehe ich - selbstverständlich - nicht so.


    Ich bin überzeugt davon, dass die Änderung der Meilenwerte wettbewerbswidrig ist, zudem auch die M&M Nutzer einen Anspruch auf Einlösung zu alten Meilenwerten im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist haben, dies ein Gericht das auch so anerkennen würde.


    Wie oben bereits beschrieben, wird es wohl aber nicht zu einer gerichtlichen Klärung kommen.


    Grüße
    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty


    Ich bin überzeugt davon, dass die Änderung der Meilenwerte wettbewerbswidrig ist, zudem auch die M&M Nutzer einen Anspruch auf Einlösung zu alten Meilenwerten im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist haben, dies ein Gericht das auch so anerkennen würde.


    Wie oben bereits beschrieben, wird es wohl aber nicht zu einer gerichtlichen Klärung kommen.

    Auch das halte ich wieder mehr für konstruiert, als das es einen realen Hintergrund hätte. In Deutschland wird wegen jedem Scheiß geklagt. Wenn es so wäre wie du sagst, würde es mit Sicherheit zu einer Klage kommen. Dass sich kein Kunde und kein Anwalt findet, der das gerichtlich geklärt wissen will, wenn die Erfolgsaussichten so hoch sind wie von dir angenommen, spricht gegen jede Erfahrung.


    Zitat

    Nur weil man sich in seiner eigenen Meinung nicht bestärkt fühlt, gleich persönlich werden?

    Was soll das? Ich habe geschrieben: Wie kommst du denn zu dieser, in meinen Augen vollkommen abstrusen, Auffassung? Was daran ist persönlich? Ich darf doch wohl sagen, dass ich deine Auffassung für vollkommen abstrus halte. Die Argumente, die dir stanglwirt aufgezählt hat, belegen meiner Meinung nach auch nochmals sehr eindrücklich, dass du auf dem Holzweg bist.

  • Hallo,


    ich habe noch 52.000 Meilen, die ich einloesen muss, da sie ansonsten demnaechst verfallen.


    Als beste Moeglichkeit sie in quasi Bargeld zu wandeln habe ich nur die Telekom Gutscheine gefunden, die man mit der Telefonrechnung verrechnen lassen kann. Allerdings ist der Kurs mit 330 Punkten = 1€ nicht besonders gut, d.h. ich wuerde fuer meine 52.000 Meilen nur 150€ bekommen...


    Kennt vielleicht noch jemand eine bessere Option?

  • FÜr 52.000 Meilen gibts schon Upgrades, oder? Hast Du niemanden im Bekanntenkreis, der da Interesse hätte? Auch gibts für 52.000 Meilen schon innerueorpäische FLüge inkl. Steuern/Gebühren. Meilen für etwas anderes, als C/F-Fliegerei zu verwenden, sollte nur im ÄUßERSTEN Notfall praktiziert werden.

  • Nein, aktuell habe ich selbst leider keine Zeit um in Urlaub zu fliegen und auch im Bekanntenkreis gibt es nichts.
    Und da die Meilen ansonsten verfallen, muss eben eine Alternative her...

  • Lassen sich die Meilen nicht durch wiederum neue Meilen am Leben erhalten? Oder klappt das M&M nicht? Wenn ja: Transferiere einfach ein paar Meilen von Payback rüber

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Lassen sich die Meilen nicht durch wiederum neue Meilen am Leben erhalten? Oder klappt das M&M nicht? Wenn ja: Transferiere einfach ein paar Meilen von Payback rüber


    Ist ja wie in Flensburg :D
    Nein, das dürfte nicht klappen. Auch kann mal nicht "mal eben" Payback-Punkte in Meilen umwandeln. Da hat PayBack nur 2 Termine im Jahr vorgesehen, wo dies automatisch passiert (im März und September)
    Kauf dir im LH Onlineshop doch Klamotten. Polos von Lacoste kosten "nur" 22.000 Meilen.

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